21. Oktober 2025

Langfristige Sicherung der Kleingärten in Marzahn-Hellersdorf – Bezirksamt treibt Bebauungspläne voran

Die Zukunft zahlreicher Kleingartenanlagen im Bezirk bleibt ein zentrales Thema der Berliner Stadtentwicklung. Wie aus einer aktuellen Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Dr. Michael Efler (DIE LINKE) hervorgeht, arbeitet das Land Berlin weiter an der rechtlichen Sicherung der Gartenflächen.

Das geplante Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurde der Rat der Bürgermeister bereits beteiligt. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch derzeit nicht absehbar, da noch Beratungen im Senat und im Abgeordnetenhaus ausstehen.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind derzeit acht Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne dauerhaft gesichert. Dazu zählen Alt-Hellersdorf, Hellersdorfer Gut, Mahlsdorf Nordspitze, Storchennest, Wacholderheide, Dahlwitzer Straße/Helios, Mosbacher Straße (Teilfläche) sowie Wuhleblick.
Auch die Kleingartenanlage Am Kienberg wurde kürzlich in den dauerhaften Schutz aufgenommen, wie der Abgeordnete Johannes Martin (CDU) mitteilt.

Aktuell: Abriss Kleingärten in Marzahn

Nicht gesichert sind dagegen über 20 weitere Anlagen, etwa Am Fuchsberg, Kaulsdorfer Busch, Rosengarten, Steintal, Am Forsthaus, Wuhlgarten oder die Flächen der Bahn-Landwirtschaft. Für einige dieser Areale – darunter Kressenweg, Kaulsdorfer Busch, Werbellinbecken und Erholung – laufen bereits Bebauungsplanverfahren.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat nach eigenem Beschluss im Jahr 2025 zwei weitere Aufstellungsbeschlüsse gefasst – für die KGA Goldkörnchen und KGA Elsenstraße. Für 2026 sind zusätzliche Verfahren geplant, um alle landeseigenen Kleingartenanlagen zu sichern.

Kahlschlag in Marzahn: Abriss einer Kleingartenanlage

Auch die Gärten auf privaten Flächen, darunter etwa Elsenstraße, Erholung, Wuhlgarten oder Kaulsdorfer See, sollen perspektivisch über Bebauungspläne geschützt werden. Grundlage hierfür ist der Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030, der die Schutzwürdigkeit solcher Flächen festlegt.

Ziel ist es, laut Berliner Senat, die bestehenden Kleingartenflächen als grüne Oasen und wichtige Freizeit-, Natur- und Klimaräume langfristig im Stadtbild zu erhalten.

📄 Quelle: Schriftliche Anfrage Nr. 19/23981 vom 24. September 2025
Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 13. Oktober 2025

Ergänzung vom Abgeordneten Johannes Martin (CDU)

Symbolbild(er): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 MaHe LIVE Whatsapp-KANAL 🗞️

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