15. Oktober 2020

Neue Besuchsregeln in Berliner Krankenhäusern – „Krankenhaus-Covid-19-Verordnung“

Die Infektionszahlen in Berlin steigen wieder an, zuletzt am Dienstag mit einem Höchststand von 706 Neuinfektionen in Berlin. Das aktuelle Situation hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nun veranlasst, Besuchsregelungen in Krankenhäusern zu erlassen. Gültig am kommenden Wochenende. Nach § 5 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bestimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Besuchsregelungen in Berliner Krankenhäusern.

Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung enthält folgende Regelungen:

  • Patientinnen und Patienten dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen.
  • Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen Patientinnen und Patienten nicht besuchen.
  • Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen.
  • Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Geschwister des Neugeborenen unter 16 Jahren dürfen die besuchende Person begleiten.
  • Keine Einschränkungen gibt es für den des Besuch Schwerstkranker und Sterbender
  • Besuche durch mit der Seelsorge betrauten Personen und durch Urkundspersonen sind ebenfalls zulässig.
  • Der Leitung des Krankenhauses obliegt mit Genehmigung des Gesundheitsamtes die Möglichkeit weiterer stations- und bereichsbezogener Einschränkungen

Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 17. Oktober 2020) in Kraft.

Symbolbild

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