Ab November 2024 treten in Deutschland zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft betreffen, teilt die Bundesregierung mit.
Bürokratieabbau: Entlastung für Wirtschaft und Bürger
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV hat die Bundesregierung den Abbau administrativer Hürden vorangetrieben.
Wichtige Änderungen umfassen:
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre.
Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige.
Erlaubnis für Arbeitgeber, wesentliche Vertragsbedingungen auch per E-Mail mitzuteilen.
Mehr Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen
Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit bringt umfassende Maßnahmen:
Einführung eines absoluten Messerverbots auf Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Einschränkungen bei Sozialleistungen für Schutzsuchende, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist.
Automatische Aberkennung des Schutzstatus bei freiwilligen Reisen ins Herkunftsland.
Effizientere Verfahren bei Wirtschaftsstreitigkeiten
Das Justizstandort-Stärkungsgesetz fördert den Gerichtsstandort Deutschland durch spezielle Commercial Courts, die auf Englisch verhandeln und große Wirtschaftsstreitigkeiten schneller bearbeiten sollen.
Entlastung der Justiz
Mit Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof sollen Gerichte bei massenhaften Einzelklagen zu ähnlichen Sachverhalten entlastet werden, z. B. im Diesel-Skandal oder bei unzulässigen Vertragsklauseln.
Mehr Gestaltungsspielraum für Tempo-30-Zonen und Verkehr
Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Ländern und Kommunen mehr Befugnisse, Tempo-30-Zonen, Bewohnerparkplätze und Sonderfahrspuren einzurichten. Ein neues Verkehrszeichen für Ladebereiche wird ebenfalls eingeführt.
Förderung von Solarenergie
Das Solarpaket I erleichtert den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Balkonkraftwerke können jetzt einfacher installiert werden, und auch größere Solarprojekte profitieren von einer vereinfachten Genehmigung.
Selbstbestimmungsgesetz
Ab dem 1. November können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbstbestimmt ändern lassen, indem sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben. Damit löst das Gesetz das veraltete Transsexuellengesetz ab und stärkt die geschlechtliche Identität.
Details zu den Neuregelungen findet ihr auf der Webseite der Bundesregierung.
Symbolbild

