Wegen einer Serie gewaltsamer Übergriffe auf mehrere Personen, die allesamt mutmaßlich rechts motiviert waren, ist ein Angeklagter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich zwischen Ende August und Mitte Oktober 2024 in verschiedenen Berliner Stadtteilen, teilt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte mit .
Laut Anklage hatte der mutmaßlich der rechten Szene zugehörige Mann am 28. August 2024 zunächst über einen Messenger-Dienst Todesdrohungen gegen eine Frau ausgesprochen. Hintergrund: Die Frau war kurz zuvor aus der Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ ausgetreten. Am 13. September 2024 soll der Angeklagte gemeinsam mit sieben weiteren Tatverdächtigen in Berlin-Marzahn einen Mann verfolgt, umzingelt und geschlagen haben, weil dieser ein T-Shirt mit einem „Antifa“-Emblem trug. Die Täter nötigten ihn zudem, sein T-Shirt herauszugeben.
Nur eine Woche später, am 20. September 2024, schlug und trat der Angeklagte an einer Bushaltestelle in Berlin-Marzahn auf einen ihm bekannten Mann ein und bedrohte ihn mit einer ungeladenen Luftdruckpistole. Vier weitere, zum Teil unbekannte Personen waren daran beteiligt. Das Motiv für diesen Angriff blieb laut Anklage unklar.
Besonders brutal verlief schließlich der Übergriff am 19. Oktober 2024 in einer Berliner S-Bahn kurz vor dem S-Bahnhof Lichtenberg. Nach Schilderung des Gerichts war der Angeklagte Teil einer 19-köpfigen Personengruppe, die während der Fahrt die Kameras in der Bahn verklebte und sich vermummte. Anschließend wurde ein Fahrgast gezielt angegriffen, weil er eine Jacke mit einem „Antifa“-Aufnäher trug. Der Angeklagte habe den Mann mit Fäusten niedergeschlagen. Mindestens sieben weitere Tatverdächtige traten ebenfalls auf den Fahrgast ein und versuchten, ihm die Jacke abzunehmen. Zwei Personen, die helfen wollten, wurden von der Gruppe bedroht und festgehalten.
Der Geschädigte erlitt blutende Verletzungen, Schwellungen im Gesicht und fühlt sich seit den Angriffen stark in seinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Das Gericht sah die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, teils in Tateinheit mit Nötigung und Bedrohung, als erwiesen an. Mit dem Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten reagierte das Gericht auf die besondere Brutalität und die mutmaßlich rechtsextrem motivierten Hintergründe der Taten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelbild: © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 MaHe LIVE Whatsapp-KANAL 🗞️

