Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche Änderungen in Kraft – von höheren Löhnen und neuen Grenzwerten bis hin zu mehr Umwelt- und Verbraucherschutz. Damit unsere Leserinnen und Leser in Marzahn-Hellersdorf den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst. Der letzte Punkt betrifft alle Bürger, die künftig einen Darlehensvertrag abschließen möchten.
💰 Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro – Neue Grenzen für Mini- und Midijob
Zum 1. Januar 2025 tritt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Dieser steigt von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde, was einer Anhebung um 41 Cent entspricht. Mit dieser Anpassung wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs nach oben korrigiert. Ab Januar 2025 dürfen Beschäftigte in Minijobs bis zu 556 Euro brutto im Monat verdienen, im Vergleich zu den bisher geltenden 538 Euro.
Darüber hinaus wird die untere Einkommensgrenze für Midijobs ebenfalls angepasst. Ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 556,01 Euro beginnt der Übergangsbereich, in dem Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dieser Bereich erstreckt sich bis zu einem Bruttogehalt von 2.000 Euro pro Monat. Diese Regelungen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr finanziellen Spielraum verschaffen und die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungen erhöhen.
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Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2223632
🚆 Weiterfahren mit dem Deutschlandticket – Preis jetzt 58 Euro
Das beliebte 49-Euro-Ticket, das seit seiner Einführung als preisgünstige Flatrate für den öffentlichen Nahverkehr genutzt wird, wird zukünftig unter dem Namen „58-Euro-Ticket“ fortgeführt. Der Preis steigt damit um 9 Euro auf monatlich 58 Euro. Zur Finanzierung der Preisanpassung greift der Bund auf ungenutzte Mittel aus dem Einführungsjahr 2023 zurück, wodurch die Umsetzung dieser Maßnahme ermöglicht wird.
Trotz der Preiserhöhung bleibt das Ticket weiterhin eine attraktive Option für Pendler und Gelegenheitsfahrer, da es uneingeschränkt als Flatrate im Nahverkehr gültig bleibt. Damit behält es seinen wesentlichen Vorteil, den Zugang zu Bus und Bahn in ganz Deutschland zu einem einheitlichen Preis zu ermöglichen.
Die Einführung des 58-Euro-Tickets bedarf jedoch noch einer finalen rechtlichen Grundlage. Die entsprechende Gesetzesänderung muss vor Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, was lediglich einen formellen Abschlussprozess darstellt.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074
🦷 Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein EU-weites Verbot für die Verwendung von Amalgam bei neuen Zahnfüllungen in Kraft. Dieses Verbot markiert einen wichtigen Schritt im Umweltschutz, da Amalgam Quecksilber enthält, das sowohl für die Umwelt als auch potenziell für die Gesundheit bedenklich ist. Durch die Maßnahme soll die Belastung durch diesen Schwermetallstoff langfristig reduziert werden.
Künftig werden stattdessen zahnfarbene Kunststofffüllungen als Standard für neue Zahnbehandlungen eingesetzt. Diese modernen Materialien sind ästhetisch ansprechend, quecksilberfrei und in der Regel besser verträglich.
Bestehende Amalgam-Füllungen bleiben jedoch von der Regelung unberührt. Patientinnen und Patienten müssen sich daher keine Sorgen machen, dass ihre bisherigen Füllungen ausgetauscht werden müssen. Das Verbot betrifft ausschließlich die Verwendung von Amalgam für neue Füllungen.
Informationen:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/faktencheck-gesundheitswerbung/das-ende-fuer-amalgam-fast-100673
📱 Minderungsrecht im Mobilfunk
Ab 2025 haben Verbraucher auch bei Mobilfunkverträgen das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht wird. In solchen Fällen können Kunden ihre Monatsrechnung entsprechend kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Diese Regelung erweitert den Schutz der Verbraucher und sorgt dafür, dass Anbieter für die Einhaltung ihrer Leistungsversprechen stärker in die Pflicht genommen werden.
Für Festnetzanschlüsse gilt dieses Recht bereits seit einiger Zeit. Kunden können dabei auf ein offizielles Mess-Tool der Bundesnetzagentur zurückgreifen, um die tatsächliche Internetgeschwindigkeit objektiv zu überprüfen. Es ist zu erwarten, dass ein vergleichbares Verfahren auch für Mobilfunkverträge eingeführt wird, um Verbrauchern eine klare Grundlage für ihre Rechte zu bieten. Die Neuerung stärkt damit die Transparenz und Fairness im Telekommunikationssektor.
💡 Recht auf intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Einsatz von Smart Metern in bestimmten Haushalten verpflichtend. Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh oder mit einer Photovoltaikanlage, deren Leistung mehr als 7 kW beträgt, sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ein intelligentes Messsystem zu installieren. Für alle anderen Haushalte bleibt der Einbau eines Smart Meters freiwillig, bietet jedoch potenzielle Vorteile wie eine bessere Übersicht über den Stromverbrauch und mögliche Kosteneinsparungen.
Zusätzlich tritt zum Jahreswechsel eine neue Verpflichtung für Stromanbieter in Kraft: Sie müssen ihren Kunden dynamische Stromtarife anbieten. Diese Tarife ermöglichen es, den Stromverbrauch gezielt auf Zeiten zu verlagern, in denen besonders viel Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist wird, wodurch die Kosten für den Strombezug sinken können.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Stromverbrauch flexibler zu gestalten, die Energiewende zu fördern und die Netzauslastung zu optimieren. Verbraucher profitieren von mehr Transparenz und der Möglichkeit, ihren Energieverbrauch kosteneffizienter zu steuern.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-energiewende-2157184
🏭 Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung hat beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Unternehmen, die bereits von wirtschaftlichen Herausforderungen betroffen sind, gezwungen werden, Personal abzubauen. Die verlängerte Bezugsdauer gibt Betrieben mehr Planungssicherheit und ermöglicht es ihnen, ihre Belegschaft trotz temporärer Auftragsrückgänge zu halten.
Die Regelung tritt Anfang 2025 in Kraft und gilt bis Ende des Jahres 2025. Sie ist Teil der Bemühungen, die wirtschaftliche Stabilität in Krisenzeiten zu fördern und den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren dabei von einer verlängerten Einkommenssicherung, während Unternehmen die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Fachkräfte im Betrieb zu halten.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bezug-von-kurzarbeitergeld-2326616
💸 Euro-Überweisungen in zehn Sekunden
Ab dem 9. Januar 2025 wird die Echtzeitüberweisung europaweit zum Standard. Mit dieser Neuerung soll es möglich sein, Geld innerhalb von maximal zehn Sekunden auf das Konto des Empfängers zu transferieren – und das unabhängig von Wochentagen, Feiertagen oder Banköffnungszeiten.
Die Einführung der Echtzeitüberweisung zielt darauf ab, den Zahlungsverkehr erheblich zu beschleunigen und an die Anforderungen einer zunehmend digitalen Wirtschaft anzupassen. Privatpersonen und Unternehmen profitieren gleichermaßen von dieser Flexibilität, da dringende Zahlungen ohne Verzögerungen abgewickelt werden können.
Diese europaweite Initiative stärkt nicht nur den Binnenmarkt, sondern schafft auch einheitliche Standards für schnelle und sichere Geldtransfers innerhalb der EU.
Informationen:
www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240202IPR17318/euro-uberweisungen-innerhalb-von-zehn-sekunden

🎨 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt auch im Jahr 2025 unverändert bei 5,0 Prozent. Diese Stabilität bietet Planungssicherheit für Unternehmen, die Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen. Der Beitragssatz war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand von Diskussionen, bleibt jedoch auf dem bisherigen Niveau, was die finanzielle Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen konstant hält.
Für die betroffenen Künstler und Publizisten bedeutet dies, dass ihre soziale Absicherung weiterhin zu gleichen Konditionen finanziert wird. Die Künstlersozialversicherung gewährleistet, dass sie Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen wie Arbeitnehmer haben, wobei die Hälfte der Beiträge durch die Abgaben der Unternehmen getragen wird.
Informationen:
www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/kuenstlersozialversicherung-abgabe-2025-5-prozent.html
🏠 Das Wohngeld steigt um 15 Prozent
Um der allgemeinen Preis- und Mietentwicklung Rechnung zu tragen, wird das Wohngeld ab 2025 um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Diese Anpassung soll einkommensschwache Haushalte entlasten und sicherstellen, dass sie auch weiterhin ihre Wohnkosten tragen können, trotz steigender Lebenshaltungskosten.
Die Erhöhung erfolgt automatisch für alle Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen. Damit müssen die Betroffenen keinen zusätzlichen Antrag stellen, was den administrativen Aufwand reduziert und eine reibungslose Umsetzung gewährleistet.
Mit dieser Maßnahme reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und die anhaltende Inflation, um sozial benachteiligte Menschen gezielt zu unterstützen.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeld-steigt-anfang-2025-2188228
📈 Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Aufgrund der positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter werden im Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen, das über diesen Grenzen liegt, bleibt beitragsfrei.
Die Anhebung spiegelt die gestiegenen Durchschnittseinkommen wider und sorgt dafür, dass die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme stabil bleibt. Gleichzeitig bedeutet sie für Besserverdienende eine höhere Belastung, da ein größerer Anteil ihres Einkommens beitragspflichtig wird.
Die genaue Höhe der neuen Beitragsbemessungsgrenzen wird voraussichtlich noch vor Jahresende bekannt gegeben. Die Anpassung ist ein regelmäßiger Bestandteil der Sozialversicherungssysteme und dient der Sicherung der Leistungsfähigkeit bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2025-2313522
🏦 Nullrunde beim Bürgergeld
Die Höhe des Bürgergeldes bleibt im Jahr 2025 unverändert bei 563 Euro monatlich für alleinstehende Leistungsempfänger. Diese Stabilität soll Sicherheit für die Betroffenen bieten und zeigt, dass keine weiteren Anpassungen an die Grundsicherung für das kommende Jahr vorgenommen werden.
Im Gegensatz dazu wird die Leistung für Asylbewerber im Jahr 2025 reduziert. Grund dafür ist, dass in diesem Bereich die sogenannte Besitzschutzregelung nicht greift, die es Leistungsempfängern erlaubt, Teile ihres Vermögens zu behalten, ohne dass dies auf die Unterstützung angerechnet wird. Diese Regelung findet bei Asylbewerbern keine Anwendung, was zu einer Absenkung der Leistungen führt.
Die Entscheidung zielt darauf ab, die Unterstützungsleistungen stärker an die rechtlichen Rahmenbedingungen und individuellen Anspruchsgrundlagen anzupassen. Gleichzeitig bleibt das Bürgergeld als zentrale Säule der sozialen Grundsicherung stabil.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2309118
💻 Altersvorsorge auf einen Blick: Digitale Rentenübersicht
Ab 2025 wird die Anbindung aller Vorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung verpflichtend. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger erstmals einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorge online einsehen – einschließlich gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorgeansprüche.
Dieses zentrale Portal soll Transparenz schaffen und die Planung für das Alter erleichtern. Nutzer können bequem prüfen, wie sich ihre unterschiedlichen Vorsorgebausteine zusammensetzen und ob sie für das Rentenalter ausreichend abgesichert sind.
Die Einführung dieser Pflichtanbindung ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Modernisierung des Rentensystems in Deutschland. Sie bietet nicht nur Komfort, sondern hilft auch dabei, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-rentenuebersicht-1779644
👩🦯 Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen
Ab 2025 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente deutlich angehoben. Damit soll es den Betroffenen erleichtert werden, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Für Personen mit einer vollen Erwerbsminderung liegt die neue jährliche Hinzuverdienstgrenze bei knapp 19.661 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung erhöht sich die Grenze sogar auf rund 39.322 Euro pro Jahr. Diese Regelung bietet mehr finanziellen Spielraum und Flexibilität, da Erwerbsminderungsrentner zusätzliches Einkommen erzielen können, ohne die Rentenzahlung zu gefährden.
Die Anpassung ist Teil der Bemühungen, die soziale und finanzielle Situation von Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zu verbessern und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt zu fördern.
👵 Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und vier Monate
Im Jahr 2025 gilt für den Jahrgang 1960 ein reguläres Renteneintrittsalter von 66 Jahren und vier Monaten. Diese Regelung ist Teil der schrittweisen Anhebung des Rentenalters, die bis zum Jahr 2031 fortgesetzt wird. Ab dann wird das reguläre Rentenalter für alle Versicherten bei 67 Jahren liegen.
Auch für die „Rente mit 63“, die Langzeitversicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren ermöglicht wird, gibt es eine stufenweise Anpassung. Für den Jahrgang 1960 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und vier Monaten, bis sie schließlich für spätere Jahrgänge auf 65 Jahre ansteigt.
Diese Anpassungen sollen die finanzielle Stabilität der Rentenkassen sichern und berücksichtigen die steigende Lebenserwartung. Langzeitversicherte profitieren dennoch weiterhin von der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ohne Abschläge.
🧸 Mehr Qualität in der Kinderbetreuung
Der Bund stellt im Jahr 2025 vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die Qualität der Kinderbetreuung in Kitas bundesweit zu verbessern. Mit diesen Mitteln sollen vor allem zwei zentrale Ziele erreicht werden: die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte und der Ausbau des Betreuungsangebots.
Die Investitionen zielen darauf ab, den steigenden Bedarf an Kita-Plätzen zu decken und gleichzeitig die Betreuungsstandards zu erhöhen. Durch bessere Arbeitsbedingungen und gezielte Fördermaßnahmen soll der Beruf für Erzieherinnen und Erzieher attraktiver gestaltet werden, um mehr qualifiziertes Personal zu gewinnen. Zudem sollen die finanziellen Mittel genutzt werden, um bestehende Kitas zu erweitern und neue Einrichtungen zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken.
Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um langfristig eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Kinderbetreuung sicherzustellen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und zur Entlastung von Familien.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kita-qualitaetsgesetz-2077912
🏥 Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, allen Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Mit der ePA sollen Gesundheitsdaten zentral und digital gespeichert werden, um Patienten eine bessere Übersicht über ihre medizinische Versorgung zu ermöglichen und die Kommunikation zwischen verschiedenen Leistungserbringern wie Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern zu verbessern.
Zu Beginn wird die ePA in einer Testphase in ausgewählten Modellregionen eingeführt, um technische und organisatorische Abläufe zu optimieren. Nach erfolgreicher Erprobung ist eine flächendeckende Einführung im gesamten Bundesgebiet geplant.
Versicherte können freiwillig entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten. Dabei haben sie die volle Kontrolle über ihre Daten, einschließlich der Entscheidung, welche Informationen gespeichert und mit welchen Leistungserbringern geteilt werden. Ziel der ePA ist es, die medizinische Versorgung effizienter zu gestalten, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Patientensicherheit zu erhöhen.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618

🏨 Krankenhausreform: Gute stationäre Behandlung für alle
Mit einer Reform des Fallpauschalensystems soll der ökonomische Druck auf Krankenhäuser ab 2025 reduziert werden. Das bisherige Abrechnungssystem, das sich stark an der Anzahl der erbrachten Behandlungen orientiert, wird angepasst, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung in den Mittelpunkt zu stellen.
Ein zentraler Bestandteil der Reform sind bundesweit einheitliche Qualitätskriterien für verschiedene Leistungsgruppen. Diese sollen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Wohnort eine gleichbleibend hohe Versorgungsqualität erhalten. Gleichzeitig wird verhindert, dass Krankenhäuser sich primär auf lukrative Eingriffe konzentrieren, was bislang häufig zu Fehlanreizen geführt hat.
Durch diese Anpassung sollen finanzielle Zwänge verringert und die Versorgung nachhaltiger gestaltet werden. Kliniken werden stärker darin unterstützt, ihre Ressourcen in den Dienst der Patientenversorgung zu stellen, anstatt ausschließlich auf wirtschaftliche Effizienz zu achten. Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer fairen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/krankenhausreform-in-kraft-2282702
🩺 Pflegeversicherung: Höhere Leistungen und höhere Beiträge
Ab Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassung betrifft sowohl die ambulante Pflege als auch die stationäre Pflege und soll dazu beitragen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Ziel ist es, die steigenden Kosten für Pflegeleistungen besser abzufedern und eine hochwertige Betreuung sicherzustellen.
Zur Finanzierung dieser Leistungsverbesserungen wird jedoch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Diese Maßnahme soll die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gewährleisten und die steigenden Ausgaben im Pflegebereich decken.
Während die Beitragserhöhung die Versicherten etwas stärker belastet, profitieren Pflegebedürftige von einer besseren finanziellen Unterstützung. Die Reform ist ein Schritt, um die Pflegeversorgung an die wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft anzupassen und die Pflegequalität zu sichern.
Leistungen: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html
Beitragssatz: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616
💸 Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Grundfreibetrag: 2025 sind 12.096 Euro steuerfrei, 2026 dann 12.348 Euro.
Kinderfreibetrag: Steigt 2025 auf 9.600 Euro, 2026 auf 9.756 Euro.
Kindergeld: Erhöht sich um 5 Euro monatlich.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuerliche-entlastungen-2300646
👨👩👧 Entlastung für Familien und Vermieter (Jahressteuergesetz 2024)
Kinderbetreuungskosten: Ab 2025 sind 80 Prozent steuerlich absetzbar.
Vermieter: Werden entlastet, wenn sie Wohnraum dauerhaft vergünstigt vermieten.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahressteuergesetz-2024-2290652
📬 Post muss schneller sein – Briefporto steigt
Ab 2025 gelten neue Regelungen für die Zustellung von Standardbriefen: 99 Prozent der Briefe müssen innerhalb von vier Werktagen zugestellt werden. Diese Vorgabe soll die Zuverlässigkeit der Postdienste weiter verbessern und für mehr Planungssicherheit bei den Kunden sorgen.
Parallel dazu werden die Portokosten angepasst:
- Der Preis für einen Standardbrief steigt von bisher 0,85 Euro auf 0,95 Euro.
- Das Porto für eine Postkarte wird ebenfalls auf 0,95 Euro festgelegt.
Die Preisanpassung erfolgt vor dem Hintergrund steigender Kosten für Betrieb und Logistik. Trotz der Erhöhung bleibt der Versand von Briefen und Postkarten in Deutschland im internationalen Vergleich preislich wettbewerbsfähig. Kunden profitieren zudem von der verbindlicheren Zustellqualität, die Teil der neuen Regelungen ist.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/postgesetz-2250528
🚗 Führerschein-Umtausch für Jahrgang 1971
Personen, die im Jahr 1971 geboren wurden, sind verpflichtet, ihren alten Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2025 in einen neuen EU-weit einheitlichen Führerschein umzutauschen. Diese Umtauschpflicht ist Teil einer europaweiten Harmonisierung der Führerscheine und betrifft schrittweise alle Inhaber älterer Dokumente.
Der neue Führerschein bietet mehrere Vorteile: Er ist fälschungssicherer, da er mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist, und erleichtert durch einheitliche Standards die Anerkennung innerhalb der Europäischen Union. Allerdings ist der neue Führerschein nur befristet gültig – er muss alle 15 Jahre erneuert werden, um aktuelle Daten und Sicherheitsmerkmale sicherzustellen.
Wer den Umtausch versäumt, riskiert, dass der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert, was rechtliche Konsequenzen im Straßenverkehr nach sich ziehen kann. Der rechtzeitige Umtausch ist daher wichtig, um weiterhin legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
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🍪 Weniger Cookie-Banner im Internet
Ab 2025 soll es Nutzern möglich sein, ihre dauerhafte Zustimmung oder Ablehnung zur Verwendung von Cookies zentral zu speichern. Diese Entscheidung wird einmalig festgelegt und kann dann von Webseiten automatisch abgerufen werden. Dadurch entfällt das ständige Klicken auf Cookie-Banner, das viele als lästig empfinden.
Die Neuerung zielt darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit im Internet zu verbessern und gleichzeitig die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu erleichtern. Die dauerhafte Präferenz kann jederzeit vom Nutzer geändert werden, beispielsweise über die Browser-Einstellungen oder ein entsprechendes Datenschutz-Tool.
Dieses System schafft mehr Komfort und Transparenz, da Nutzer nicht wiederholt mit denselben Fragen konfrontiert werden und dennoch die Kontrolle über ihre Daten behalten. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines benutzerfreundlicheren und datenschutzkonformen Internets.
Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cookie-verordnung-2306554
🛒 Schutz für Lieferanten und Käufer in der Lebensmittellieferkette
Ab 2025 werden Erzeugerorganisationen wie jene für Milch, Obst und Gemüse dauerhaft vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt. Ziel dieser Regelung ist es, die Position der landwirtschaftlichen Produzenten gegenüber großen Handelsketten und anderen Marktteilnehmern zu stärken und faire Bedingungen in der Lieferkette zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist ein Umgehungsverbot, das sicherstellt, dass verbotene Praktiken nicht auf indirektem Weg angewandt werden können. Dazu zählen beispielsweise verspätete Zahlungen, ungerechtfertigte Vertragsänderungen oder die einseitige Abwälzung von Risiken auf die Erzeuger.
Diese Maßnahmen sollen langfristig dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und die Transparenz in den Geschäftsbeziehungen zu erhöhen. Sie sind ein wichtiges Signal für mehr Fairness und Nachhaltigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Informationen:
www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/UTP/UTP_node.html
🌱 EU-Agrarförderung wird praxisgerechter
Die EU-Förderung für die Landwirtschaft wird ab 2025 weiter vereinfacht, um bürokratische Hürden für Landwirte zu senken und die Umsetzung von Förderprogrammen zu erleichtern. Ziel ist es, praxisnahe Regelungen zu schaffen, die den landwirtschaftlichen Alltag besser berücksichtigen und dennoch nachhaltige Bewirtschaftungsziele fördern.
Ein Beispiel für diese Vereinfachung betrifft die Vorgaben zum Fruchtwechsel. Die bisherigen komplexen Nachweispflichten werden reduziert, sodass Landwirte flexibler auf betriebliche und wetterbedingte Herausforderungen reagieren können.
Auch bei den Anforderungen für Blühstreifen gibt es Erleichterungen: Während bislang strenge Mindestbreiten vorgeschrieben waren, dürfen diese künftig etwas variieren, solange die Gesamtlänge und der ökologische Zweck überwiegend eingehalten werden. Diese Anpassung ermöglicht mehr Flexibilität bei der Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen, ohne die Biodiversitätsziele zu gefährden.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Landwirte einfacher Zugang zu Fördergeldern erhalten und gleichzeitig Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen weiterhin effektiv umgesetzt werden können.
Informationen:
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/134-bundesrat-bmel-vorhaben.html
🌾 Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Mit der Novelle der Höfeordnung wird ab 2025 ein entscheidender Maßstab geändert: Statt des bisher genutzten Einheitswertes wird nun der Grundsteuerwert herangezogen, um die Hofeigenschaft zu bestimmen. Diese Änderung soll die Bewertung an aktuelle Bewertungsstandards anpassen und die Ermittlung der Hofeigenschaft transparenter und zeitgemäßer gestalten.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb gilt künftig dann als Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn der Grundsteuerwert mindestens 54.000 Euro beträgt. Diese Schwelle wurde festgelegt, um eine klare Abgrenzung zwischen kleinen Nebenerwerbsbetrieben und wirtschaftlich relevanten Höfen zu ermöglichen.
Die Anpassung ist Teil einer umfassenden Reform, die sicherstellen soll, dass die Höfeordnung den Anforderungen der modernen Landwirtschaft gerecht wird. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu bewahren und eine Zersplitterung durch Erbfälle zu vermeiden.
Informationen:
www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/395/VO.html
🍽 Hersteller von Einwegkunststoffprodukten: Registrierungspflicht bis 31.12.2024
Hersteller von Einwegplastikprodukten, wie etwa Zigarettenfilter, Getränkebecher oder Folienverpackungen, sind verpflichtet, sich bis spätestens Ende 2024 auf der Plattform DIVID zu registrieren. Diese Maßnahme ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung, die darauf abzielt, die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffe zu reduzieren und die Kosten für die Entsorgung gerechter zu verteilen.
Die Registrierung ist zwingend erforderlich, da nur Unternehmen, die auf der Plattform eingetragen sind, ihre Produkte weiterhin vertreiben dürfen. Nichtregistrierte Hersteller riskieren empfindliche Geldbußen sowie ein Vertriebsverbot für ihre Produkte.
Mit der Plattform DIVID wird ein zentrales Kontrollinstrument geschaffen, um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Hersteller aktiv Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte übernehmen, und gleichzeitig die Transparenz im Markt erhöhen.
Informationen:
www.bmuv.de/pressemitteilung/hersteller-von-einwegkunststoffprodukten-muessen-sich-bis-3112-registrieren
👚 Recyclingpflicht für Altkleider
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft, die die separate Sammlung von Textilien vorschreibt. Alte oder kaputte Kleidung, Bettwäsche und Handtücher dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt werden – etwa in Altkleidercontainern oder durch andere vorgesehene Sammelsysteme.
Ziel dieser Regelung ist es, die Wiederverwertung und das Recycling von Textilien deutlich zu verbessern. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und die Umweltbelastung durch unnötige Textilabfälle reduziert werden. Gleichzeitig soll die Maßnahme dazu beitragen, das Kreislaufwirtschaftssystem zu stärken und den Ressourcenverbrauch zu minimieren.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie alte Textilien bewusst in die dafür vorgesehenen Sammelstellen geben müssen. Kommunen und Entsorgungsunternehmen werden verpflichtet, geeignete Sammel- und Verwertungsstrukturen bereitzustellen, um die Umsetzung dieser Regelung zu gewährleisten.
🔥 Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Ab 2025 treten für Heizöfen und Kaminanlagen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 eingebaut wurden, strengere Grenzwerte für die Emission von Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) in Kraft. Die neuen Vorgaben schreiben vor, dass diese Öfen maximal 4 Gramm CO und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen dürfen.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen ältere Anlagen entweder technisch nachgerüstet oder durch moderne, emissionsärmere Modelle ausgetauscht werden. Öfen, die die neuen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden.
Die Regelung ist Teil der Bemühungen, die Luftqualität zu verbessern und die Belastung durch gesundheitsschädliche Emissionen zu reduzieren. Betroffene Eigentümer sollten sich rechtzeitig über Nachrüst- oder Austauschmöglichkeiten informieren, um Bußgelder oder Betriebsverbote zu vermeiden. Moderne Öfen erfüllen nicht nur die neuen Umweltstandards, sondern arbeiten in der Regel auch effizienter, was zu geringeren Heizkosten führen kann.
Informationen:
www.bmuv.de/heizen-mit-holz/verordnung-ueber-kleine-und-mittlere-feuerungsanlagen
🏦 Strengere Regeln für Restschuldversicherungen
Ab 2025 gilt für den Abschluss von Restschuldversicherungen eine verbindliche Wartefrist von einer Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags. Diese Regelung soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor übereilten Entscheidungen schützen und ihnen ausreichend Zeit geben, die Notwendigkeit und Konditionen einer solchen Versicherung sorgfältig zu prüfen.
Wird die Wartefrist nicht eingehalten, gilt die abgeschlossene Restschuldversicherung als nichtig. In einem solchen Fall entstehen für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Verpflichtungen aus der Versicherung, und gezahlte Beiträge müssen erstattet werden.
Diese Maßnahme stärkt die Rechte der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz im Kreditgeschäft. Sie ist insbesondere darauf ausgerichtet, voreilige Vertragsabschlüsse zu verhindern, die oft unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Beratung erfolgen.
Informationen:
www.verbraucherzentrale.nrw/aenderungen2025/finanzenversicherung
Das Jahr 2025 bringt viele Neuerungen mit sich – von höheren Löhnen und sozialpolitischen Anpassungen bis hin zur Stärkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Besonders für die Menschen in Marzahn-Hellersdorf lohnt es sich, genau hinzuschauen, um alle Vorteile und Pflichten rechtzeitig zu kennen. So starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

