Am Donnerstag, dem 17. Juli 2025, tritt eine neue Rechtsverordnung des Berliner Senats in Kraft, die das Führen von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs im gesamten Stadtgebiet verbietet. Ziel der Regelung ist es, Angriffe mit Waffen zu verhindern, die Sicherheit für Fahrgäste zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung im ÖPNV zu senken, teilen die BVG, die Berliner Polizei, die Bundespolizei und die Berliner Senatsverkehrsverwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Das umfassende Verbot gilt in allen Verkehrsmitteln wie U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und Bussen sowie in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und auf den beidseitig begrenzten Zugangswegen. Unter das Verbot fallen neben sämtlichen Messern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) – unabhängig davon, ob ein Kleiner Waffenschein vorliegt.
Ausnahmen und Sanktionen
Ausnahmen sind in der Verordnung für bestimmte Berufsgruppen und Situationen vorgesehen, etwa für Polizei-, Rettungs- und Einsatzkräfte oder für Beschäftigte in der Gastronomie. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Polizei Berlin ist berechtigt, anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen und verbotene Gegenstände einzuziehen.
Rechtsgrundlage und Zielsetzung
Die neue Regelung basiert auf § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes (WaffG), der Landesregierungen ermächtigt, Verbotszonen für das Führen von Waffen und Messern festzulegen. Sie erweitert die bereits bestehenden Waffenverbotszonen am Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz auf den gesamten ÖPNV in Berlin.
Stimmen zur Einführung
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, betonte: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem wichtigen Thema schnell den rechtlichen Rahmen zu schaffen. Mein Dank gilt den Verkehrsunternehmen der Stadt, der Bundespolizei und der Innenverwaltung. Alle Kundinnen und Kunden sollten sich nicht scheuen, die Mitarbeitenden der Verkehrsunternehmen anzusprechen, wenn sie Hilfe benötigen.“
Information der Fahrgäste
Die Fahrgäste werden in den kommenden Tagen über digitale Anzeigen an Bahnhöfen, Haltestellen und in Fahrzeugen umfassend informiert.
Alle Details zur Verordnung sind auf der Website der Polizei Berlin unter folgendem Link abrufbar:
Informationen zum Waffen- und Messerverbot
Die vollständige Rechtsverordnung finden Sie hier:
Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin (PDF)

