29. Juni 2024

Windenergie in Berlin: Potenzial und Konflikte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf 🌬️🌆

Marzahn-Hellersdorf - © Marzahn-Hellersdorf.com

Im Zuge des Bestrebens, Deutschland bis 2030 zu 80% mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen, steht Berlin vor der Herausforderung, geeignete Flächen für Windenergieanlagen zu finden 🍃🇩🇪. Eine aktuelle Studie der Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe, für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat nun die potenziellen Standorte für Windenergie in Berlin analysiert.

Nach dem bundesweit beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss Berlin bis 2027 0,25 % und bis 2032 0,5 % seiner Fläche für Windenergie ausweisen 📊. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Bezirk Marzahn-Hellersdorf dar, wo die verfügbaren Flächen nicht nur knapp sind, sondern auch hohe Konfliktpotenziale aufweisen.

Die Studie identifizierte insgesamt 31 potenzielle Flächen in Berlin, die in sechs Konfliktkategorien eingeteilt wurden. Über 90% dieser Flächen fallen in die Kategorien fünf und sechs, was auf starke Nutzungskonflikte mit bestehenden Umwelt- und Naturschutzgebieten sowie geplanten Gewerbeflächen hinweist 🌿🏭.

In Marzahn-Hellersdorf wurde lediglich eine 16,6 Hektar große Fläche auf dem Gelände des CleanTech-Businesspark als geeignet eingestuft, allerdings mit einem hohen Konfliktrisikowert von fünf. Dieser Wert spiegelt das Vorkommen von gefährdeten Vogelarten und der Nutzung des Gebiets durch Fledermäuse wider 🦇🦉. Trotz der hohen wirtschaftspolitischen Bedeutung des Standorts sieht das Gutachten Möglichkeiten, einzelne Windräder zu integrieren, ohne die Fläche komplett zu übernehmen.

Neben den größeren Potenzialflächen wurden auch einzelne Standorte für Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 150 Metern geprüft, darunter zwei in Marzahn-Hellersdorf. Die weitere Planung dieser Standorte erfordert jedoch noch detaillierte Untersuchungen zu Eigentumsverhältnissen und der Wirtschaftlichkeit der Anlagen 🏗️🔄.

Die Frist zur Einreichung der Pläne für die Ausweisung der Windenergiegebiete sowie für die Regelung der Kompensation durch andere Bundesländer endete am 31. Mai 2024. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, könnten Windenergieanlagen eine erweiterte Privilegierung erhalten, die den Artenschutz und andere lokale Planungsziele übergehen würde 📅⏳.

Für weitere Details zur Potenzialflächenanalyse besuchen Sie die offizielle Seite der Senatsverwaltung unter: https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2024/20240109_vorbemerkung-u-windpotenzialstudie.pdf 📝🔍.

Titelbild: © Marzahn-Hellersdorf.com

/rz, cb

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