22. Dezember 2021

Corona-Pandemie: Vereinbarung vom Bund- und Ländertreffen ab 28. Dezember vereinbart

Symbolbild

Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst, obwohl die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen leicht zurückging. Die neue Virusvariante Omikron zeigt in anderen Ländern, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage verdoppelt. Darauf haben Bund und Länder nun reagiert und weitere Einschränkungen vereinbart. Die aktuellen Regeln im Überblick.

Foto: Bundesregierung
  • Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 angepasste Corona-Regeln vereinbart. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen. 
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen sind noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
  • Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Es wird weiterhin der Pandemie-Lage angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  • Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt an vielen Stellen eine 2G- beziehungsweise 3G-Regel.
  • Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unter anderem müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Die Einzelheiten finden Sie hier.

Die Regelungen in den einzelnen Bereichen: Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit. 

Um die Omikron-Variante zu bremsen, sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen, wie sie für ungeimpfte Personen gelten.

Nach einer beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatten die Länder auch bisher schon die Möglichkeit, die Personenanzahl bei privaten Zusammenkünften oder sozialen Kontakten nicht nur für Ungeimpfte, sondern auch für Geimpfte und Genesene zu begrenzen.

2G-Regel bei Kultur- und Freizeitgestaltung sowie im Einzelhandel

Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (etwa Kinos, Theater, Gaststätten etc.) dürfen nur von Geimpften und Genesenen (2G) besucht werden. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Das gilt bundesweit und ist unabhängig von der Inzidenz. Dabei gibt es Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können.

Auch im Einzelhandel gilt bundesweit und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Clubs und Diskotheken, Restaurants und Messen

Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken geschlossen. Diese Regelungen treffen die Länder.

Darüber hinaus haben die Bundesländer nach einer Änderung im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit, bei kritischer Pandemielage vorübergehend Restaurants zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.

Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

Bis dahin dürfen in geschlossenen Räumen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden – bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Auch bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden – bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Besucherinnen und Besche. Bei alledem sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang erhalten. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).

Silvester und Neujahr

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Daneben gilt ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr.
Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Alten- und Pflegeheime

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen besonders gefährdeten Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes.

Der Bundestag hat deshalb die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

Alle Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte.

Regelungen am Arbeitsplatz

Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen (3G-Regel). Die Einhaltung dieser 3G-Regel soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden.

Lesen Sie hier mehr über die aktuellen Homeoffice-Regeln.

3G-Regel im Personenverkehr

Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Lesen Sie hier mehr zur 3G-Regel in Bus und Bahn.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 21. Dezember 2021 im  Wortlaut PDF, 95 KB, nicht barrierefrei .

Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. Hier finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.

Hier finden Sie alle Beschlüsse, die Bund und Länder in der Pandemie bisher gemeinsam gefasst haben:

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene mit Beschluss vom  21. Dezember 2021 PDF, 95 KB, nicht barrierefrei
Bundesweite 2G Regeln mit Beschluss vom  2. Dezember 2021 PDF, 33 KB, nicht barrierefrei
2G- und 3G-Regeln in vielen Bereichen mit Beschluss vom  18. November 2021 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
3G-Regel und Ende der kostenlosen Tests mit Beschluss vom  10. August 2021 PDF, 75 KB, nicht barrierefrei
Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Beschluss vom  27. Mai 2021 PDF, 23 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  22. März 202 PDF, 108 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen und Öffnungsschritte mit Beschluss vom  3. März 2021 PDF, 153 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  10. Februar 202 PDF, 122 KB, barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  19. Januar 202 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  5. Januar 202 PDF, 79 KB, nicht barrierefrei
Vorrübergehende Schließung des Einzelhandels mit Beschluss vom  13. Dezember 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  2. Dezember 202 PDF, 11 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  25. November 202 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen vom  16. November 2020 PDF, 237 KB, barrierefrei
Weitere Maßnahmen mit Beschluss vom  28. Oktober 2020 PDF, 138 KB, nicht barrierefrei
Weitere Beschränkungen mit Beschluss vom  14. Oktober 2020 PDF, 86 KB, nicht barrierefrei
Beschluss ChefBK vom  7. Oktober 2020 PDF, 19 KB, nicht barrierefrei
Beschluss vom  29. September 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Öffnungsschritte nicht möglich, Beschluss vom  27. August 2020 PDF, 83 KB, nicht barrierefrei
Hotspot-Strategie mit Beschluss vom  16. Juli 2020 PDF, 59 KB, nicht barrierefrei
Kontaktbeschränkungen werden ergänzt am  17. Juni 2020 PDF, 118 KB, nicht barrierefrei
Schutzrahmen vereinbart am 27. Mai 2020
Verantwortung für Länder und Kommunen vom  6. Mai 2020 PDF, 101 KB, nicht barrierefrei
Weitere Lockerungen am  30. April 2020 PDF, 282 KB, barrierefrei
Verlängerung und Lockerungen der Beschränkungen am 15. April 2020
Bewertung und Verlängerung der Kontaktbeschränkungen am 1. April 202
Erweiterung der Leitlinien am 22. März 2020
Erste Leitlinien beschlossen am 16. März 2020
Beginn der Beratungen zu Corona am 12. März 2020

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Marzahn-Hellersdorf LIVE
📰 Die Redaktion von Marzahn-Hellersdorf LIVE
Marzahn-Hellersdorf LIVE wird von einem fünfköpfigen Redaktionsteam getragen, das in allen fünf Ortsteilen des Bezirks zu Hause ist. Wir berichten direkt aus dem Kiez.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

– Anzeige –

Über uns

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Der unabhängige Nachrichten- und
Medienblog aus Marzahn-Hellersdorf
Informatives aus dem Bezirk,
Nachrichten aus dem Bezirksamt,
tagesaktuelle Verkehrsinformationen,
Presse- und Blaulichtberichte
aus Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn & Hellersdorf.

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Postfach 52 01 43
12591 Berlin

Informationen oder Hinweise?
Schreibt uns gern eine E-Mail oder WhatsApp:
📧 info@marzahn-hellersdorf.com
WhatsApp 0176/27088739

WhatsApp-Kanal
WhatsApp WhatsApp-Kanal abonnieren

Whatsapp-Kanal abonnieren

Nächste Veranstaltungen

Letzte von Same Tags

Berliner Schulen: Freiwillige Testungen ab neuem Schuljahr

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereitet sich auf die Infektionslage nach den Sommerferien vor: Nach den Beratungen im Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in Abstimmungen mit weiteren beratenden Gremien wird die derzeit geltende Regelung der freiwilligen

Freiwillige Testungen an Schulen ab dem 7. Juni

An den Berliner Schulen sind ab dem 7. Juni freiwillige Schnelltestungen auf das Corona-Virus möglich. Die anlasslose Testpflicht an den Schulen wird ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach den Beratungen im Hygienebeirat und mit

Berliner Schulen: Teststrategie ab dem Montag, 9. Mai 2022

In der Zeit vom 9. Mai 2022 bis einschließlich 3. Juni 2022 wird in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen an zwei Tagen in der Woche verbindlich getestet. Diese verbindlichen Testungen gelten wie bisher für Schülerinnen, Schüler, alle Dienstkräfte sowie weitere Personen, die

Coronamaßnahmen Aktuell

Aus der Sitzung des Senats am 29. März 2022: Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 01. April

Whatsapp-Kanal abonnieren

– Anzeige –

Nächste Veranstaltungen

Kompakter Banner: Hier könnte Ihre Werbung stehen

Über uns

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Der unabhängige Nachrichten- und
Medienblog aus Marzahn-Hellersdorf
Informatives aus dem Bezirk,
Nachrichten aus dem Bezirksamt,
tagesaktuelle Verkehrsinformationen,
Presse- und Blaulichtberichte
aus Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn & Hellersdorf.

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Postfach 52 01 43
12591 Berlin

Informationen oder Hinweise?
Schreibt uns gern eine E-Mail oder WhatsApp:
📧 info@marzahn-hellersdorf.com
WhatsApp 0176/27088739

WhatsApp-Kanal
WhatsApp WhatsApp-Kanal abonnieren

Schon gelesen?

Mahlsdorf AKTUELL: Änderung der Verkehrsführung Pilgramer Straße – 3. Bauabschnitt

Mit Stichtag, 3. Juli 2020 wird die Verkehrsführung auf der

Verkehrsstörung in Alt-Biesdorf: Schlagloch verursacht erhebliche Verzögerungen

Autofahrerinnen und Autofahrer aufgepasst: Auf der Straße Alt-Biesdorf, in Richtung