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Corona-Pandemie: Vereinbarung vom Bund- und Ländertreffen ab 28. Dezember vereinbart

Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst, obwohl die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen leicht zurückging. Die neue Virusvariante Omikron zeigt in anderen Ländern, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage verdoppelt. Darauf haben Bund und Länder nun reagiert und weitere Einschränkungen vereinbart. Die aktuellen Regeln im Überblick.

Foto: Bundesregierung
  • Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 angepasste Corona-Regeln vereinbart. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen. 
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen sind noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
  • Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Es wird weiterhin der Pandemie-Lage angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  • Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt an vielen Stellen eine 2G- beziehungsweise 3G-Regel.
  • Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unter anderem müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Die Einzelheiten finden Sie hier.

Die Regelungen in den einzelnen Bereichen: Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit. 

Um die Omikron-Variante zu bremsen, sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen, wie sie für ungeimpfte Personen gelten.

Nach einer beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatten die Länder auch bisher schon die Möglichkeit, die Personenanzahl bei privaten Zusammenkünften oder sozialen Kontakten nicht nur für Ungeimpfte, sondern auch für Geimpfte und Genesene zu begrenzen.

2G-Regel bei Kultur- und Freizeitgestaltung sowie im Einzelhandel

Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (etwa Kinos, Theater, Gaststätten etc.) dürfen nur von Geimpften und Genesenen (2G) besucht werden. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Das gilt bundesweit und ist unabhängig von der Inzidenz. Dabei gibt es Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können.

Auch im Einzelhandel gilt bundesweit und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Clubs und Diskotheken, Restaurants und Messen

Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken geschlossen. Diese Regelungen treffen die Länder.

Darüber hinaus haben die Bundesländer nach einer Änderung im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit, bei kritischer Pandemielage vorübergehend Restaurants zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.

Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

Bis dahin dürfen in geschlossenen Räumen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden – bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Auch bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden – bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Besucherinnen und Besche. Bei alledem sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang erhalten. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).

Silvester und Neujahr

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Daneben gilt ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr.
Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Alten- und Pflegeheime

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen besonders gefährdeten Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes.

Der Bundestag hat deshalb die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

Alle Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte.

Regelungen am Arbeitsplatz

Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen (3G-Regel). Die Einhaltung dieser 3G-Regel soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden.

Lesen Sie hier mehr über die aktuellen Homeoffice-Regeln.

3G-Regel im Personenverkehr

Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Lesen Sie hier mehr zur 3G-Regel in Bus und Bahn.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 21. Dezember 2021 im  Wortlaut PDF, 95 KB, nicht barrierefrei .

Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. Hier finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.

Hier finden Sie alle Beschlüsse, die Bund und Länder in der Pandemie bisher gemeinsam gefasst haben:

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene mit Beschluss vom  21. Dezember 2021 PDF, 95 KB, nicht barrierefrei
Bundesweite 2G Regeln mit Beschluss vom  2. Dezember 2021 PDF, 33 KB, nicht barrierefrei
2G- und 3G-Regeln in vielen Bereichen mit Beschluss vom  18. November 2021 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
3G-Regel und Ende der kostenlosen Tests mit Beschluss vom  10. August 2021 PDF, 75 KB, nicht barrierefrei
Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Beschluss vom  27. Mai 2021 PDF, 23 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  22. März 202 PDF, 108 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen und Öffnungsschritte mit Beschluss vom  3. März 2021 PDF, 153 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  10. Februar 202 PDF, 122 KB, barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  19. Januar 202 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  5. Januar 202 PDF, 79 KB, nicht barrierefrei
Vorrübergehende Schließung des Einzelhandels mit Beschluss vom  13. Dezember 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  2. Dezember 202 PDF, 11 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom  25. November 202 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen vom  16. November 2020 PDF, 237 KB, barrierefrei
Weitere Maßnahmen mit Beschluss vom  28. Oktober 2020 PDF, 138 KB, nicht barrierefrei
Weitere Beschränkungen mit Beschluss vom  14. Oktober 2020 PDF, 86 KB, nicht barrierefrei
Beschluss ChefBK vom  7. Oktober 2020 PDF, 19 KB, nicht barrierefrei
Beschluss vom  29. September 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Öffnungsschritte nicht möglich, Beschluss vom  27. August 2020 PDF, 83 KB, nicht barrierefrei
Hotspot-Strategie mit Beschluss vom  16. Juli 2020 PDF, 59 KB, nicht barrierefrei
Kontaktbeschränkungen werden ergänzt am  17. Juni 2020 PDF, 118 KB, nicht barrierefrei
Schutzrahmen vereinbart am 27. Mai 2020
Verantwortung für Länder und Kommunen vom  6. Mai 2020 PDF, 101 KB, nicht barrierefrei
Weitere Lockerungen am  30. April 2020 PDF, 282 KB, barrierefrei
Verlängerung und Lockerungen der Beschränkungen am 15. April 2020
Bewertung und Verlängerung der Kontaktbeschränkungen am 1. April 202
Erweiterung der Leitlinien am 22. März 2020
Erste Leitlinien beschlossen am 16. März 2020
Beginn der Beratungen zu Corona am 12. März 2020

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