18. Februar 2026

🐕 Hundeauslauf in Berlin: Senat sieht Verantwortung bei Haltern – keine Pflicht für Auslaufgebiete pro Bezirk

Hunde brauchen Bewegung – darin ist sich auch der Berliner Senat einig. Aus tierschutzfachlicher Sicht gehört ausreichender Auslauf zur artgerechten Haltung.

Wie dieser konkret aussieht, hängt laut Senat unter anderem von Rasse, Alter und Gesundheitszustand des Tieres ab. Rechtlich geregelt ist das im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Hundeverordnung: Hunde müssen regelmäßig Auslauf im Freien erhalten.


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Gleichzeitig gilt in Berlin grundsätzlich Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet – Ausnahmen bestehen nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen. Diese Flächen werden von den Bezirken bereitgestellt und unterscheiden sich stark in Anzahl und Größe.

Große Unterschiede zwischen den Bezirken

Eine aktuelle parlamentarische Anfrage zeigt: Während einige Bezirke mehrere eingezäunte Hundegärten oder ausgewiesene Freilaufflächen anbieten (unter anderem in Volksparks, auf dem Tempelhofer Feld oder in speziellen Hundegärten), gibt es in anderen Stadtteilen deutlich weniger Möglichkeiten. Eine vollständige statistische Erfassung aller Hundeauslaufflächen existiert bislang nicht – ebenso wenig Kennzahlen wie „Quadratmeter Auslauf pro gemeldetem Hund“.

Der Senat sieht keine Notwendigkeit, jedem Bezirk verpflichtend mindestens ein Hundeauslaufgebiet vorzuschreiben. Stattdessen verweist die Landesregierung auf die begrenzten innerstädtischen Flächen und konkurrierende Nutzungsansprüche – etwa für Sport, Erholung, Kultur oder Gastronomie. Gerade in dicht bebauten Quartieren müsse öffentlicher Raum möglichst „nutzungsoffen“ bleiben.

Konflikte mit Naturschutz – Beispiel Blankenfelde

Besonders sensibel ist das Thema in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Dort ist Hundeauslauf meist verboten oder nur in klar abgegrenzten Bereichen erlaubt. Im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde (Pankow) soll das bestehende Hundeauslaufgebiet perspektivisch verlagert werden, da die Flächen für Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Ziel ist es, Brutvogelarten und offene Feldlandschaften besser zu schützen. Ein Ersatzstandort wurde vom Bezirk bereits grundsätzlich beschlossen.


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Keine separate Statistik zu Beißvorfällen

Auch zu Vorfällen wie Bissattacken in Hundeauslaufgebieten gibt es keine gesonderte berlinweite Statistik. Solche Ereignisse werden zwar im Rahmen des Hundegesetzes erfasst, aber nicht speziell nach Auslaufgebieten ausgewertet.

Klare Botschaft des Senats

Unterm Strich macht der Senat deutlich: Die Hauptverantwortung für ausreichend Bewegung liegt bei den Hundehaltern selbst. Bereits vor der Anschaffung eines Hundes müsse geprüft werden, ob der individuelle Auslaufbedarf im eigenen Wohnumfeld realistisch erfüllt werden kann.

Eine flächendeckende Ausbauoffensive für neue Hundeauslaufgebiete ist aktuell nicht geplant – vielmehr sollen bei künftigen Stadtentwicklungsprojekten bestehende Ungleichgewichte berücksichtigt werden, soweit es die knappen Flächen zulassen.

Symbolbild

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