17. November 2023

Kabinett beschließt Anpassung: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024

Symbolbild

Das deutsche Kabinett hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 in zwei Schritten anzuheben. Zunächst wird die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto pro Stunde betragen. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2025, wird der Mindestlohn weiter auf 12,82 Euro steigen.

Die Entscheidung des Kabinetts folgt den Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission, die den Anpassungsbedarf aufgrund der steigenden Lohnkosten ermittelt und der Bundesregierung regelmäßig Berichte zur Verfügung stellt. In den vergangenen Jahren haben sich die Betriebe gut an die steigenden Mindestlohnsätze angepasst, weshalb die Bundesregierung keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung erwartet.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde erstmals im Jahr 2015 eingeführt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise für Auszubildende, Selbstständige oder Ehrenamtliche. Die Mindestlohnkommission berücksichtigt in ihrer Entscheidungsfindung auch die Tarifentwicklung.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns setzt die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben um, das bereits im Oktober 2022 mit der einmaligen Erhöhung auf zwölf Euro pro Stunde begonnen wurde. Die schrittweise Anhebung ab 2024 soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht entlohnt werden und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Die genaue Umsetzung des erhöhten Mindestlohns wird in den kommenden Monaten erfolgen, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.

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