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Bundesrat Stimmt Cannabisgesetz zu: Teillegalisierung Ab 1. April 2024

In einer historischen Entscheidung hat der Bundesrat heute das lang diskutierte Cannabisgesetz gebilligt, womit ein bedeutender Schritt hin zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland vollzogen wurde. Nach intensiven Debatten und ohne die Einberufung eines Vermittlungsausschusses fand das Gesetz Mehrheit.

Mit dem neuen Gesetz, das am 1. April 2024 in Kraft treten wird, wird der Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in beschränktem Umfang legalisiert. Bürgerinnen und Bürger dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich führen und in ihren eigenen vier Wänden bis zu 50 Gramm aufbewahren. Darüber hinaus ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Haushalt erlaubt, vorausgesetzt, das geerntete Produkt wird ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet und nicht weiterverkauft.

Ein striktes Verbot bleibt jedoch für Minderjährige bestehen. Ihnen ist es untersagt, Cannabis zu besitzen oder zu konsumieren. Zudem dürfen Erwachsene in der Gegenwart von Minderjährigen keine Cannabisprodukte konsumieren. Weitere Einschränkungen betreffen den Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten und in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Das Gesetz sieht ebenfalls die Gründung von Anbauvereinigungen vor, in denen sich Erwachsene zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis zusammenschließen können. Diese Vereinigungen dürfen bis zu 500 Mitglieder zählen, wobei jede Person nur in einer Vereinigung aktiv sein darf. Der direkte An- und Verkauf von Cannabis außerhalb dieser Vereinigungen bleibt jedoch verboten.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt zum heute im Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Freigabe von Cannabis:

„Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist ein Bürokratiemonster. Polizei, Ordnungsämter und Justiz haben zu Recht vor der Einführung dieses schlecht gemachten Gesetzes gewarnt. Für das Land Berlin hätte ich deshalb gerne den Vermittlungsausschuss angerufen. Berlin wird nun alles dafür tun, dass der Kinder- und Jugendschutz bei der Cannabis-Legalisierung umgesetzt wird und unsere Polizei und Justiz nicht mit unsinnigen Regelungen lahmgelegt werden.“

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes betritt Deutschland Neuland in der Cannabispolitik und reiht sich ein in die Liste der Länder, die auf eine regulierte Teillegalisierung setzen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Konsum sicherer zu gestalten.

Symbolbild

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