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Pfand-Reform: Verbraucher müssen ab nächstem Jahr Pfand auf Milchgetränke zahlen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher in Deutschland ein Pfand von 25 Cent für Plastikflaschen und Dosen von Getränken mit einem Mindestmilchanteil von 50 Prozent zahlen. Damit folgt die vierte Änderung seit der Einführung des Einwegpfandsystems im Jahr 2003.

Dies betrifft Getränke wie Kakao, Trinkjoghurts, Eiskaffee sowie Energydrinks auf Molke-Basis. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Reine Milch, auch wenn sie in Plastikflaschen verkauft wird, bleibt weiterhin vom Pfand ausgenommen.

Supermärkte sind bereits verpflichtet, Pfandflaschen zurückzunehmen, selbst wenn sie das Produkt nicht selbst verkaufen.

2025 – Mindestens 25% recyceltes Plastik

Bis 2025 müssen Einweg-Getränkeflaschen aus PET mindestens 25 Prozent recyceltes Plastik, auch bekannt als Rezyklat, enthalten. Diese Anforderung wird ab 2030 auf mindestens 30 Prozent für alle Einweg-Kunststoffflaschen ausgeweitet. Dies ist Teil der EU-Kunststoffprodukte-Richtlinie, die das Ziel verfolgt, bis 2029 etwa 90 Prozent aller Einweg-Kunststoffflaschen separat zu sammeln und in funktionierende Kreislaufsysteme zu integrieren. Diese Ziele sollen bis zu den genannten Zeiträumen erreicht werden.

In Deutschland existiert das Einwegpfandsystem bereits seit 20 Jahren. Laut Bundesumweltamt werden 95 bis 99 Prozent dem Pfandkreislauf wieder zugeführt.

Titelbild: © Marzahn-Hellersdorf.com

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