Berlin & News Allgemein

Neue Gesetze ab März 2020

Beinahe jeden Monat werden neue Regelungen und Gesetze bekanntgegeben. Bei der Menge an neuen Gesetzen verliert man schnell mal den Überblick über all die Neuerungen.

Masern-Impfpflicht an Kitas und Schulen

Ab dem 1. März müssen Kinder in Kitas und Schulen in Deutschland maserngeimpft sein. Neben einigen Ausnahmeregelungen gilt die das neue Gesetz bundesweit für Kindertagesstätten, Schulen oder Tagesmütter. Zum Impfnachweis verpflichtet sind ebenso die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtungen, u.a. Lehrer und Erzieher. Diese müssen bis spätestens Juli 2021 nachweisen, dass sie keine Ansteckungsgefahr darstellen.
Es droht ein Bußgeld in Höhe von 2.500€.

Umzugskostenpauschale wegen Arbeitsplatzwechsel steigt

Wer ab 1. März 2020 wegen eines Arbeitsplatzwechsels umzieht, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Pauschal 820 Euro für Ledige, Eingetragene Lebenspartnerschaften und Eheleute können 1.639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.

Neues Einwanderungsfachkräftegesetz ab 1. März in Kraft

Die Visa-Verfahren für ausländische Fachkräfte sollen ab kommenden Monat vereinfacht werden, sodass die qualifizierten Fachkräfte einfacher in Deutschland leben und arbeiten können. Unterstützung erhalten Sie dabei von der Agentur für Arbeit bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse. Infos: Anerkennung in Deutschland.

Spurensicherung nach Sexualstraftat wird ab März zur Kassenleistung

Für Opfer von Vergewaltigungen oder sexuellen Übergriffen übernimmt ab März die Krankenkasse die Kosten für die Sicherstellung von Beweisen. Dazu gehören auch Laboruntersuchungen zur Feststellung von chemischen Substanzen, zbs. KO-Tropfen.

“Blitzer-Apps” auf Smartphones & Navigationssystemen verboten

Ab kommenden Monat sind Blitzerwarner-Apps auf Smartphones und Navigationssystemen verboten, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur . Es droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Dennoch darf die Polizei das Smartphone des Fahrers ohne triftigen Grund nicht durchsuchen. Beifahrer dürfen die Apps weiterhin straffrei nutzen.

C.

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