28. März 2021

Verbrauchsteuern – Einfacherer Handel mit Konsumgütern in der EU

Achtung Hochspannung - Symbolbild - ©Marzahn-Hellersdorf.com

EU-weite einheitliche Strukturen der Verbrauchsteuern für Tabak, Alkoholgetränke, aber auch Strom und andere Energieerzeugnisse sollen den Binnenmarkthandel künftig vereinfachen. Nach dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien gebilligt.

Elektronische Kontrollsysteme

Die Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte werden verschlankt – zum Beispiel durch Umstellung auf ein elektronisches Kontrollsystem der Begleitdokumente statt der bisherigen Papierform. Das umfangreiche Gesetz enthält dazu eine Vielzahl von Detailregelungen. Unter anderem geht es auch um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zu den Endverkäufern, die die Verbrauchsteuer letztlich abführen müssen. Eine Angleichung der unterschiedlichen Steuersätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist allerdings nicht vorgesehen.

Befreiung für Wissenschaft und Forschung

Wissenschaft und Forschung erhalten eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für ihre Zwecke verwendet werden.

Anpassung an erhöhte Ehrenamtspauschale

Das Gesetz passt zudem das Haftungsprivileg für ehrenamtliche Tätigkeiten an die kürzlich erhöhte Ehrenamtspauschale an. Künftig gilt diese Befreiung für alle Organmitglieder eines Vereins sowie für Mitglieder, die für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu 840 Euro erhalten. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale im letzten Jahressteuergesetz war es versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten.

Gesplittetes Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten – für die einzelnen Regelungen sind unterschiedliche Daten vorgesehen.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 26.03.2021

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