Marzahn-Hellersdorf

Wahlamt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf beschlossen

Die Einrichtung eines eigenständigen Wahlamtes wurde vom Bezirksamt beschlossen, basierend auf dem Vorschlag von Juliane Witt, der Stadträtin für Bürgerdienste.

Das Land Berlin hat nach einer kritischen Auswertung der Wahlen im September 2021 Maßnahmen ergriffen, um den steigenden Anforderungen und der zunehmenden Anzahl von Volksentscheiden besser gerecht zu werden. Diese Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt.

Eine der beschlossenen Maßnahmen ist die Finanzierung von drei hauptamtlichen Dienstkräften, die künftig das Wahlamt in jedem Bezirk bilden werden. Das Land hat bereits entsprechende Konzepte für die Einstellung dieser Mitarbeiter seit dem Frühjahr vorgelegt. Obwohl die erfahrenen Wahlorganisatoren im Bezirk eine Sicherung durch fünf Dienstkräfte bevorzugt hätten, wird der Bezirk mit drei Stellen starten, gemäß der Entscheidung des Landes. Das Ziel ist es, diese drei Stellen so schnell wie möglich auszuschreiben.

Bisher waren die Mitarbeiter, die im Internen Dienst oder in den Bürgerämtern tätig waren, für wahlbezogene Aufgaben zuständig. Aufgrund des Fehlens eines eigenständigen Wahlamtes konnten wichtige Leistungen nicht erbracht werden. Mit der Einrichtung des eigenständigen Wahlamtes soll sich dies nun ändern.

Derzeit startet das Amt für Bürgerdienste mit drei parallelen Ebenen:

  1. Sicherung der möglichen Wahlwiederholung der Wahlen zum Deutschen Bundestag in Berlin 2021.
    Hierzu findet derzeit die Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes statt, ob eine solche Wahlwiederholung erfolgt, in welchem Umfang und wann. Das Land Berlin und die Bezirke können hier nicht eigenständig agieren, da das Urteil aus Karlsruhe noch nicht bekannt ist. Es soll entschieden werden, ob die Wahlwiederholung für neun Wahlkreise oder für ganz Berlin erforderlich sein wird. Nach den Aussagen der Landeswahlleitung bereitet sich das Bezirksamt auf eine mögliche Wahlwiederholung im ganzen Bezirk und die Möglichkeit vor, dass in ganz Berlin die Wahlen zum Deutschen Bundestag wiederholt werden. Hier werden entsprechende Schritte bereits vorbereitet, können aber erst nach einer Klärung in Angriff genommen werden. Dem Land bleiben nach der Entscheidung in Karlsruhe 60 Tage, um die Wahl umzusetzen.
    Ein zwischenzeitlich kursierender Termin ist nicht korrekt gewesen, es gibt keine Aussage, wann eine Entscheidung erfolgen wird und wann dann gewählt werden wird.
  2. Dazu kommt die Vorbereitung der Europawahlen am 9. Juni 2024, die ebenfalls bereits gestartet ist.
  3. Der Aufbau eines eigenständigen Wahlamtes inclusive Wissenstransfer
    Ehrenamtliche Helfer gibt es bereits in den Listen, es können sich derzeit keine weiteren Helfer melden, da auch das Datum der Wiederholungswahl nicht feststeht.

Übersicht über die nächsten Wahltermine:

🔴 Ende 2023 mögliche Wahlwiederholung der Bundestagswahl,
🔴 9. Juni 2024 Europawahl,
🔴 2025 steht die reguläre Bundestagswahl an,
🔴 2026 dann die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der BVV.

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