Service

Abzocke mit Führungszeugnissen

Viele offizielle Dokumente wie das Führungszeugnis oder die Geburtsurkunde können heutzutage online beantragt werden. Doch Vorsicht: Im Netz tummeln sich immer mehr unseriöse Dienstleister, die Verbraucher das Geld aus der Tasche ziehen.

Die Beschwerden über Online-Anbieter von Führungszeugnissen, Urkunden und Co. häufen sich derzeit bei der Verbraucherzentrale NRW. „Offizielle Dokumente sollten bei der zuständigen Behörde beantragt werden”, rät Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Unseriöse Anbieter erkennen
Oft sind die Internetseiten von unseriösen Anbietern nicht auf Anhieb als solche zu erkennen. Mit einem Blick ins Impressum kann jedoch schnell herausgefunden werden, ob die Seite von der zuständigen Behörde betrieben wird oder nicht. Verbraucher sollten als erstes auf der Internetseite ihrer Stadt oder Gemeinde prüfen, ob die benötigten Unterlagen dort angefordert werden können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ganz ohne zusätzliches Entgelt an.

Hohe Gebühren, wenig Service
Viele Dienstleister werben damit, die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Dafür müssen Verbraucher:innen allerdings tief in die Tasche greifen. Der Anbieter  Antrag24.de verlangt beispielsweise eine Pauschale von 29,90 Euro pro Dokument. Wer einen Onlineantrag auf eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur zehn bis zwölf Euro.

Anleitung statt Führungszeugnis
Einige Anbieter fallen nicht nur durch hohe Kosten auf, sondern liefern die gewünschten Dokumente gar nicht. Anstelle eines Führungszeugnisses übermittelt der Anbieter dienstweg.info beispielsweise lediglich ein eBook, in dem erklärt wird, wie ein Führungszeugnis beantragt werden kann. Hierfür werden 13 Euro in Rechnung gestellt, obwohl diese Informationen kostenfrei und öffentlich zugänglich sind.

Vorsicht vor Urkundenfälschungen
Besonders heikel wird es, wenn sich Verbraucher selbst strafbar machen, die auf unseriöse Dienstleister hereinfallen. So warben in der Vergangenheit Anbieter mit deutschen Führerscheinen, ohne dass Fahr- oder Theoriestunden absolviert werden müssen. Wer solch ein Angebot annimmt, macht sich möglicherweise der Urkundenfälschung schuldig – ganz unabhängig davon, dass Betroffene wohl ohnehin nie eine gültige Fahrerlaubnis von solchen Anbietern erhalten werden.

Verwandte Beiträge

Wussten Sie schon…, warum man den Deckel vom Joghurtbecher trennen sollte, bevor er in den Müll wandert?

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Wenn der Energieversorger die Belieferung einstellt

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Weihnachtseinkauf auch bei Lieferengpässen – Widerrufsrecht bei langen Lieferzeiten

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Kommentar schreiben