10. Dezember 2021

Bundesrat stimmt verschärftem Infektionsschutzgesetz zu

Eine Hygiene-Maske am Boden - ©️Marzahn-Hellersdorf.com

Einstimmig hat der Bundesrat am 10. Dezember 2021 umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt, die der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Das Artikelgesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 10.12.2021

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der neuen Regierungskoalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zurückgeht, sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren, einzeln aufgezählten Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Schutz für vulnerable Gruppen

Personal in Gesundheitsberufen und Pflegeberufen komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig.

Handlungsbefugnisse für das Gesundheitsamt

Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises soll das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die keinen Nachweis vorlegt, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen können.

Erweiterter Kreis der Impfberechtigten

Vorübergehend sind Corona-Impfungen auch bei Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern möglich, sofern diese entsprechend geschult sind. Ziel ist eine Beschleunigung vor allem bei den Booster-Impfungen.

Längere Geltung für Schutzmaßnahmen der Länder

Bestimmte Schutzmaßnahmen, die die Länder vor dem 25. November 2021 erlassen haben, können bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben – nach derzeitiger Rechtslage sind sie bis zum 15. Dezember 2021 befristet.

Nachschärfungen am Handlungskatalog

Künftig ist es den Ländern wieder möglich, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messe und Kongresse zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Diskotheken und Clubs zu schließen.

Hilfe für Krankenhäuser

In der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser erhalten kurzfristig einen finanziellen Ausgleich. Er dient dazu, finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, abzufedern.

Erweiterte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld

Die Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Dies betrifft unter anderem den anrechnungsfreien Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld: Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, erhalten weiterhin einen Aufschlag. Ab dem vierten Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent der Differenz zum bisherigen Nettolohn, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich der Leistungssatz auf 77 bzw. 87 Prozent. Die erhöhten Bezüge gelten auch für Personen, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gehen mussten.

Weiterhin virtuelle Versammlungen

Die bereits Ende Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlungen und Gremiensitzungen als Telefon- und Videokonferenzen werden befristet bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt – mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit.

Verlängerte Sonderregeln für Werkstätten und Rechtsberufe

Der Bundestagsbeschluss verlängert die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten bis zum 31. März 2022. Die Sonderregeln für Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern gelten bis zum 30. Juni 2022 fort.

Rasches Inkrafttreten geplant

Das Gesetz soll zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung: Sie leitet den Gesetzesbeschluss dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und organisiert anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Marzahn-Hellersdorf LIVE
📰 Die Redaktion von Marzahn-Hellersdorf LIVE
Marzahn-Hellersdorf LIVE wird von einem fünfköpfigen Redaktionsteam getragen, das in allen fünf Ortsteilen des Bezirks zu Hause ist. Wir berichten direkt aus dem Kiez.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

– Anzeige –

Über uns

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Der unabhängige Nachrichten- und
Medienblog aus Marzahn-Hellersdorf
Informatives aus dem Bezirk,
Nachrichten aus dem Bezirksamt,
tagesaktuelle Verkehrsinformationen,
Presse- und Blaulichtberichte
aus Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn & Hellersdorf.

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Postfach 52 01 43
12591 Berlin

Informationen oder Hinweise?
Schreibt uns gern eine E-Mail oder WhatsApp:
📧 info@marzahn-hellersdorf.com
WhatsApp 0176/27088739

WhatsApp-Kanal
WhatsApp WhatsApp-Kanal abonnieren

Whatsapp-Kanal abonnieren

Nächste Veranstaltungen

Letzte von Same Tags

Bundesrat Stimmt Cannabisgesetz zu: Teillegalisierung Ab 1. April 2024

In einer historischen Entscheidung hat der Bundesrat heute das lang diskutierte Cannabisgesetz gebilligt, womit ein bedeutender Schritt hin zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland vollzogen wurde. Nach intensiven Debatten und ohne die Einberufung eines Vermittlungsausschusses fand das Gesetz Mehrheit. Mit dem neuen

Berliner Schulen: Freiwillige Testungen ab neuem Schuljahr

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereitet sich auf die Infektionslage nach den Sommerferien vor: Nach den Beratungen im Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in Abstimmungen mit weiteren beratenden Gremien wird die derzeit geltende Regelung der freiwilligen

Anspruch auf Internetzugang: Bundesrat stimmt Verordnung zu

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 einer Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt. Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten damit erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch. Ziel ist die wirtschaftliche

Whatsapp-Kanal abonnieren

– Anzeige –

Nächste Veranstaltungen

Kompakter Banner: Hier könnte Ihre Werbung stehen

Über uns

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Der unabhängige Nachrichten- und
Medienblog aus Marzahn-Hellersdorf
Informatives aus dem Bezirk,
Nachrichten aus dem Bezirksamt,
tagesaktuelle Verkehrsinformationen,
Presse- und Blaulichtberichte
aus Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn & Hellersdorf.

Marzahn-Hellersdorf LIVE
Postfach 52 01 43
12591 Berlin

Informationen oder Hinweise?
Schreibt uns gern eine E-Mail oder WhatsApp:
📧 info@marzahn-hellersdorf.com
WhatsApp 0176/27088739

WhatsApp-Kanal
WhatsApp WhatsApp-Kanal abonnieren

Schon gelesen?

Upcycling-Halloween-Basteln im Stadtteilzentrum Kaulsdorf

Am Montag, den 21. Oktober, lädt das Stadtteilzentrum Kaulsdorf alle

Unfall in Biesdorf: Zusammenstoß zwischen Mercedes und Mazda

Am Mittwochnachmittag kam es in Biesdorf zu einem Verkehrsunfall, wobei