Dokumentationen

Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Trotz dieser eindeutigen Gesetzeslage passiert es weiterhin, dass Kinder mit Gewalt erzogen werden. Teilweise geschieht dies aus Unwissenheit. Deshalb stellen sich wichtige Fragen: Wann beginnt Gewalt und welche Strafen erwartet die Täter?

Was sagt das Gesetz?

Der Paragraf 1631 BGB ist mehr als eindeutig. Darin steht unter anderem, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Dabei sind körperliche Bestrafung wie auch seelische Verletzungen und weitere entwürdigende Maßnahmen nicht zulässig.

Demzufolge haben Kinder nicht nur ein Recht darauf, ohne physische Gewalt aufzuwachsen. Im gleichen Maße verboten ist psychische Gewalt, die jedoch meistens nicht als schädlich eingestuft wird. Zugleich gilt, dass ein bestimmtes Maß an körperlicher Gewalt von Dritten entdeckt wird. Seelische Misshandlung hingegen bleibt oft ungesehen.

Zudem weist die Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 darauf hin, dass Kinder ohne Gewalt erzogen werden müssen. Daran sind fast alle Staaten der Welt beteiligt.

Wann beginnt Gewalt?

Viele Erziehungsberechtigte denken nicht darüber nach, dass auch eine kleine Ohrfeige, Schütteln, Zerren oder ein leichter Klaps auf den Po bereits Gewalt ist. Es mag zwar richtig sein, dass früher generell mit körperlicher Züchtigung erzogen wurde und dass nicht jedes Vergehen zu starken Schmerzen oder gar zu einer körperlichen Verletzung führt.

Trotzdem muss immer beachtet werden, dass hinter jeder Ohrfeige oder anderen körperlichen Übergriffen zugleich eine psychische Gewalt steckt. Der Täter nimmt wissentlich in Kauf, dass das Kind verletzt werden könnte. Bereits dies kann als psychische Gewalt betrachtet werden. Ferner gelten folgende Vorgehen als Gewalt/Misshandlung gegenüber Kinder:

  • Vernachlässigung wird laut UNICEF ebenfalls als Gewalt bezeichnet. So können mangelnde Ernährung, kaputte und zu kleine Kleidung, fehlende Gesundheitsfürsorge und fehlende Bildungschancen als Vernachlässigung bezeichnet werden. 
  • Ebenso gilt emotionale Vernachlässigung als psychische Gewalt: Liebesentzug oder fehlende Empathie sind gute Beispiele.
  • Demütigung, Erniedrigung und Beleidigung zählen zur psychischen Gewalt.
  • Unter körperliche Gewalt fällt alles, was Schmerzen und Verletzungen verursacht. Zudem kann bereits das Mitzerren oder Festhalten eines Kindes als Gewalt betrachtet werden.
  • Jede Form von sexueller Annäherung gilt selbstverständlich ebenfalls als Gewalt.

Um zu verdeutlichen, wie gering die Schwelle für Gewalt angesetzt wurde, kann der Satz von UNICEF verwendet werden. Hier heißt es, dass Gewalt schon dort beginnen kann, wo kindliche Grundbedürfnisse nicht erfüllt werden. Dazu gehören Respekt, körperliche Unversehrtheit, Sicherheit und auch die soziale sowie emotionale Unterstützung.

Wer gegen diese Gesetze und Regeln verstößt, muss zu Recht mit einer Strafe rechnen.

Welche Strafe droht bei Gewalt gegenüber Kindern?

Das Strafmaß hängt nicht nur von der Art der Gewalt ab, sondern auch von der Person, die diese zu verantworten hat. So kann der Täter mit folgenden Strafen rechnen:

  • Erziehungsberechtigten kann das Sorgerecht entzogen werden
  • umgangsberechtigten Personen kann das Umgangsrecht verwehrt werden
  • zudem handelt es sich bei Gewalt um einen Straftatbestand, der nach § 225 Strafgesetzbuch geahndet wird

Laut Strafgesetzbuch kann ein Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen. 

Das gilt, wenn das Opfer beispielsweise in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht oder wenn es sich um eine angehörige Person des eigenen Haushaltes handelt. Auch, wenn das Opfer der Fürsorge oder dem Schutz des Täters untersteht, gilt dies. Es muss sich außerdem um eine eindeutige Gewalt oder um eine böswillige Vernachlässigung handeln.

Somit wird deutlich, dass nicht nur Eltern, sondern auch Lehrer, Erzieher oder Arbeitgeber keine Gewalt ausüben dürfen. Zugleich muss das Opfer jünger als 18 Jahre sein oder aufgrund von Gebrechlichkeit einer besonderen Fürsorge bedürfen. 

Wer kann Gewalt bei wem melden?

Jeder, der Gewalt an Kindern feststellt, darf diese melden. Dies kann auch anonym beim Jugendamt geschehen. Erzieher, Lehrer und weitere pädagogische Fachkräfte sind vom Gesetz aus verpflichtet, jeden Verdacht zu melden. Wichtig ist, dass bereits der Versuch einer Gewaltanwendung strafbar ist. Selbstverständlich darf bei bestätigtem Verdacht auch die Polizei informiert werden. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.anwalt.org/recht-auf-gewaltfreie-erziehung/

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