29. November 2020

Digitalisierung – Vereinfachung von Kindergeldanträgen

Das neue Gesetz soll nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab 1. Januar 2022 in Kraft treten

Die Antragstellung von Kindergeld wird verbessert. Zukünftig soll die Beantragung dieser Familienleistung vereinfacht werden. Dem hat der Bundesrat zugestimmt und das Gesetz zur Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens dem Bundespräsidenten vorgelegt, teilt der Bundesrat mit.

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das neue Gesetz ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Entlastung von Eltern

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Begleitende Entschließung

Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. November 2020

Symbolbild

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