Seit diesem Monat ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland gemacht: Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes ist offiziell in Kraft getreten. Es bildet den rechtlichen Rahmen für eine umfassende und nutzerfreundliche Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, die künftig für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zugänglicher und einfacher werden sollen.
Zentrale Neuerungen: Bürgerkonto und digitale Antragsstellung
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Einführung der BundID, eines zentralen Bürgerkontos, das eine sichere Identifikation ermöglicht und den Zugang zu zahlreichen Verwaltungsdiensten vereinfacht. Bürgerinnen und Bürger können Anträge über dieses Konto stellen und über ein digitales Postfach mit den Behörden kommunizieren, wodurch der bisher erforderliche Papierkram entfällt. Dank der Onlineausweisfunktion des Personalausweises werden handschriftliche Unterschriften überflüssig, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Fokus auf Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die klare Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten. Die Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen entwickeln, sind nun auch für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Damit gehören Doppelprüfungen und Unklarheiten der Vergangenheit an. Zudem wird die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit gesetzlich verankert, sodass die digitalen Angebote künftig noch besser auf die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind.
Unternehmensleistungen werden „digital only“
Auch Unternehmen profitieren von der neuen Gesetzgebung. Sie können zukünftig alle notwendigen Anträge über ein zentrales Konto digital stellen. Besonders relevant: Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen, die Bundesgesetzen im Wirtschaftsrecht unterliegen, ausschließlich digital angeboten. Dies verspricht eine jährliche Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 60 Millionen Euro.
Weitere Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung
Zusätzlich zu den gesetzlichen Neuerungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen in einem Begleitpapier festgelegt, die die digitale Transformation der Verwaltung vorantreiben sollen. Ein zentrales Anliegen ist dabei, dass staatliche Leistungen künftig leichter online auffindbar und als solche klar erkennbar sind.
Anspruch auf digitalen Zugang ab 2028
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde zudem beschlossen, dass Bürgerinnen und Bürger ab 2028 einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes haben werden. Dieser Anspruch ist allerdings auf den Zugang beschränkt und beinhaltet nicht zwingend eine vollständig digitale Abwicklung aller behördeninternen Prozesse.
Mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsänderungsgesetzes hat Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung eines modernen, digitalen Staates gemacht, der den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft besser gerecht wird.
Zur vollständigen Pressemeldung der Bundesregierung

