Freiwillige Testungen an Schulen ab dem 7. Juni

Coronatest - © Marzahn-Hellersdorf.com

An den Berliner Schulen sind ab dem 7. Juni freiwillige Schnelltestungen auf das Corona-Virus möglich. Die anlasslose Testpflicht an den Schulen wird ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach den Beratungen im Hygienebeirat und mit Blick auf die aktuelle Pandemielage beschlossen.

Die Schulen können an zwei Tagen pro Woche freiwillige Schnelltestungen durchführen. Auf Wunsch kann zudem ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden. Diese weitere freiwillige Testung kann dann am Sonntagabend zu Hause oder auch noch am Montag vor dem Unterrichtsbeginn erfolgen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, der Schule schriftlich mitzuteilen, ob der Schüler an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Diese Festlegung gilt dann zunächst bis Schuljahresende.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind schon weitgehende Öffnungsschritte umgesetzt worden. Die Schulen sind ein besonders sensibler Ort, und in der Schulöffentlichkeit gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen auf den Umgang mit der Pandemie. Darum wissend machen wir mit dem freiwilligen Testen ein Angebot, das für zusätzliche Sicherheit an den Schulen sorgt.“

Die 3G-Regel für schulexterne Personen in der Schule, also auch für Eltern, wird ebenfalls ab dem 7. Juni aufgehoben. Dies gilt beispielsweise für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen oder Elterngesprächen. Zum Hintergrund: Gemäß der Basisschutzmaßnahmen-Verordnung des Landes ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ermächtigt, angepasst an das Infektionsgeschehen die Teststrategie an den Berliner Schulen festzulegen.

Die Senatsverwaltung trägt schon jetzt Vorsorge, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten den Schulen ausreichend Testkits zur Verfügung stehen. Der Hygienebeirat, das hochkarätig besetzte Beratungsgremium der Senatsverwaltung in der Pandemie, kommt weiterhin regelmäßig zusammen und wird insbesondere vor und während der Sommerferien das allgemeine Pandemiegeschehen beobachten und gegebenenfalls Beschlussempfehlungen geben. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird das Bildungsressort Maßnahmen entwickeln, um auf wahrscheinlich ansteigenden Infektionszahlen in Herbst und Winter vorbereitet zu sein.

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