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„Riesendurchbruch“ – Neue Bußgelder ab 9. November – “Bonus für Raser” verdoppelt – das “ganz normale Ticket” kostet zukünftig bis zu 55 Euro

Am 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Anschließend hagelte es Kritik. Im Fokus waren die neuen Werte für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Demnach wäre nach dem neuen Bußgeldkatalog der Führerschein bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts weg gewesen (Fahrverbot). Der neue Bußgeldkatalog für 2020 wurde wegen eines Formfehlers, dem „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ im Gesetzestext für unwirksam erklärt. Der juristische Fehler wäre schnell behoben gewesen. Die Kritik aus der Bevölkerung an den Fahrverboten fand der Bundes-Verkehrsminister Scheuer (CSU) fand die Fahrverbote für Raser unverhältnismäßig. Es folgt die Reform der Reform und diese tritt am 9. November 2021 in Kraft.

Bund und Länder haben sich nun auf den neuen Bußgeldkatalog verständigt – mit deutlichen Verschärfungen der Strafen. Im Fokus stehen Rettungsgassen, Parken auf Radwegen und Raser. Bußgelder wurden teilweise verdoppelt. Verkehrsbundesminister Scheuer spricht von einem „Riesendurchbruch“.

Nach dem neue Bußgeldkatalog wurden die Strafen massiv erhöht, es geht dem Verkehrsteilnehmer an den Geldbeutel, dafür darf er nun – anders, als in der Reform – seinen Führerschein oftmals behalten.

Das sind die neuen Strafen und Bußgelder

● Ein neuer Tatbestand wurde eingeführt: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

● Auf Platz zwei ist das für Verkehrsteilnehmer “ganz normale Ticket” für einen Parkverstoß und kostet zukünftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern wurde um 40 Euro erhöht auf bis zu 55 Euro.

● Parken auf Geh- und Radwegen und Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wurde um 95 Euro erhöht und kostet zukünftig bis zu 110 Euro.

● Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro erhöht.

● Das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung um 90 Euro auf bis zu 100 Euro.

● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.

● Das Durchfahren und Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet zukünftig  200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und hinzu kommt ein Monat Fahrverbot.

● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird um 75 Euro erhöht, statt bis zu 25 Euro werden zukünftig bis zu 100 Euro Bußgeld fällig.

● Notorische Raser brauchen künftig ein dickes Portmonnaie. Die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten werden zukünftig kräftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.

● Auto-Proleten werden zukünftig richtig zur Kasse gebeten. Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig 80 Euro mehr, nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro werden für “Auto-Poser” fällig!.

Eine auszugsweise Auflistung der gängigsten Verkehrsverstöße – © ADAC

Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat einem Vorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle zugestimmt. Die Verordnung wurde von der Bundesregierung im Bundegesetzblatt verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft.

Hier geht es zum BUSSGELDKATALOG

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