12. Juli 2025

Neue Halteverbote in der Zossener Straße: Umsetzung einer BVV-Beschlusslage sorgt für Diskussionen

Mehrfach erreichten uns in den vergangenen Wochen Nachfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Zossener Straße zur neuen Parkregelung im Bereich zwischen der Landsberger Chaussee und dem südlichen Fußgängerüberweg an der Straßenbahnhaltestelle. Insbesondere wurde Unklarheit über den Ursprung und die Umsetzung der neuen Halteverbote geäußert. Eine Nachfrage beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf schafft nun Klarheit.

Tatsächlich wurden die neuen Halteverbotsschilder kürzlich im genannten Abschnitt aufgestellt – als Ergebnis einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO), die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf zurückgeht, teilt die Pressesprecherin im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Susan Hermenau, mit. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit am südlichen Fußgängerüberweg der Tramhaltestelle Landsberger Chaussee/Zossener Straße zu erhöhen.

Die Grundlage bildet die BVV-Drucksache 0416/IX, mit der ein Parkverbot an der Zossener Straße zwischen der Landsberger Chaussee und dem südlichen Fußgängerüberweg gefordert wurde. In einem Schreiben vom 5. August 2024 heißt es dazu aus der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt:

„In der Sache wurde nach eingehender Abwägung festgelegt, in dem bezeichneten Abschnitt ein Haltverbot anzuordnen, um die Sichtbeziehungen zwischen den Zufußgehenden und Fahrzeugführenden zu gewährleisten. Eine dahingehende Verfügung wird Ihrem Straßen- und Grünflächenamt in nächster Zeit zugehen.“

Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) am 5. Juni 2025 überprüft. Ergebnis: Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde vollständig umgesetzt – bis auf ein einzelnes Halteverbotsschild, das fälschlicherweise an einer unzutreffenden Stelle installiert wurde. Die Korrektur ist bereits in Vorbereitung.

Das Bezirksamt begrüßt zwar grundsätzlich die Umsetzung des BVV-Beschlusses, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Aus Sicht der Verwaltung entspricht die gegenwärtige Maßnahme nicht in vollem Umfang den Anforderungen vor Ort – insbesondere nicht hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Das Bezirksamt hat daher erneut die Senatsverwaltung kontaktiert, um mögliche Anpassungen der Anordnung im Sinne der lokalen Gegebenheiten zu erreichen.

Die Zossener Straße war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand verkehrspolitischer Debatten – unter anderem wegen eingeschränkter Sichtverhältnisse und zugeparkter Haltestellenbereiche. Mit der nun erfolgten Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein erster Schritt erfolgt – doch wie Susan Hermenau betont, wird eine sorgfältige Nachsteuerung vom Bezirksamt angestrebt.

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