Berliner Mietspiegel 2024 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute den Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht. Dieser tritt sofort in Kraft und ersetzt den bisherigen Mietspiegel 2023.

Der Mietspiegel 2024 umfasst etwa 1,4 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen und basiert auf rund 16.000 Miet- und Ausstattungsdaten, die bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern erhoben wurden. Die Datenerhebung und Auswertung entsprechen den seit 2021 geltenden Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel. Änderungen betreffen unter anderem die Ausgestaltung der Mietspiegeltabelle und die Aktualisierung der Wohnlagen für alle Berliner Adressen gemäß dem statistischen Verfahren, das bereits für den Mietspiegel 2019 verwendet wurde. Zudem wurde die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung überarbeitet und basiert nun auch auf der Erhebung und Auswertung von Beschaffenheitsdaten.

Der Mietspiegel bietet Mieterinnen und Mietern sowie Vermietenden einen aktuellen Orientierungsrahmen für die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieterinnen und Mieter können damit Mieterhöhungsforderungen überprüfen, während Vermietende die Daten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen können. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt eine besondere Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Mieten und kann im Vorfeld gerichtlicher Streitigkeiten eine befriedende Funktion übernehmen. Im Prozessfall gilt die Vermutung, dass die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilden.

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler forderte bei der Vorstellung des Mietspiegels 2024 die Bundesregierung auf, die Mietpreisbremse zu verlängern und bestehende Ausnahmen, wie die für Neubauten ab Oktober 2014 und erste Vermietungen nach umfassender Modernisierung, zu überprüfen. Der klimapolitisch notwendige Transformationsprozess des Gebäudebestands benötige zusätzlichen Mieterschutz.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen teilte dazu mit: „Der Berliner Mietspiegel 2024 ist seit 2019 erstmals wieder ein von allen Verbänden in der Arbeitsgruppe Mietspiegel und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen anerkannter qualifizierter Mietspiegel. Wir sehen einen zweigeteilten Mietwohnungsmarkt. Während die Bestandsmieten nur moderat gestiegen sind, zeigt sich bei den Angebotsmieten ein ganz anderes Bild. Wer eine neue Wohnung sucht, wird stellenweise mit sehr hohen Mietforderungen konfrontiert. Die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeigt sich im Jahr 2023 deutlicher als je zuvor. Diese Schere gilt es zu verringern. Dafür muss dringend weitergebaut und vor allem bezahlbarer Wohnraum in Berlin geschaffen werden.“

Bereits im Juni 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum in den Bundestag eingebracht. In Berlin wurden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Möblierungszuschlägen entwickelt, es bedarf jedoch klarer bundesrechtlicher Regeln für deren Ausweisung und Höhe. Gaebler betonte, dass die Bundesregierung und insbesondere der Bundesjustizminister gefordert seien, das soziale Mietrecht an die prekäre Wohnungsmarktsituation in vielen Städten anzupassen, um Mieterinnen und Mieter vor hohen Neuvertragsmieten und Verdrängung zu schützen.

Senator Gaebler ergänzte: „Auch andere mietrechtliche Verbesserungsvorschläge der Länderkammer bewegen die Bundesregierung und Bundeskoalition nicht zum Handeln. Mitte Dezember 2022 hat der Bundesrat eine Entschließung ‚Für bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation: Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten‘ gefasst. Bereits Mitte Februar 2022 hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beim Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfes ist die praxistaugliche Ausgestaltung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, damit die Städte und Gemeinden wieder erfolgreich Mietpreisüberhöhungen bei Wohnungsvermietung verfolgen und ahnden können. Außer einer Anhörung im Rechtsausschuss im Bundestag nach zwei Jahren hat sich leider bisher nichts getan.“

Service und Informationen zum Berliner Mietspiegel 2024

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie den Berliner Mietspiegel 2024 einschließlich Abfrageservice, Erläuterungen und Downloadmöglichkeiten unter www.berlin.de/mietspiegel.

Fragen zum Mietspiegel werden über das „Servicetelefon Miete“ unter der Telefonnummer (030) 90139-4777 oder per E-Mail an mietspiegel@senstadt.berlin.de beantwortet. In den nächsten Tagen wird die Mietspiegel-Broschüre kostenlos in den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erhältlich sein.

Titelbild: Hellersdorfer Plattenbau – © Marzahn-Hellersdorf.com

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