Berlin & News Allgemein

Beschlossene Sache! Einmalige Unterstützung bei gestiegenen Heizkosten

Etwa 2,1 Millionen Menschen sollen in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studenten mit BAföG. Damit will die Bundesregierung gezielt Einkommensschwächere von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Das Kabinett hat das Heizkostenzuschussgesetz nun auf den Weg gebracht, teilt die Bundesregierung mit.

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem Heizkostenzuschuss zielgenau unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfänger in 710.000 Haushalten.

„Sie sind Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken. Deshalb sollen diese Menschen mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz.

©️ Bundesregierung

Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.

Das Kabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 135 Euro
  • bei zwei Personen 175 Euro
  • für jede weitere Person 35 Euro

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 115 Euro.

Wird der Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt?

Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. BAföG-Empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder. Weitere Informationen

Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Verwandte Beiträge

Wegen Coronakrise – Kinderkrankentage für 2020 erhöht + Pflegeunterstützungsgeld für Angehörigenpflege

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung erzeugt zusätzliche Betriebskosten für Mieter

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Starkes Signal für den Tierschutz! Kükentöten wird verboten – Bundesregierung

Marzahn-Hellersdorf LIVE

Kommentar schreiben