9. November 2020

BSR – Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr für 2021/2022 angepasst

BSR-Streufahrzeug im Winter ©️ Marzahn-Hellersdorf .com

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist zuverlässige Partnerin des Landes und der Berlinerinnen und Berliner in Sachen Kreislaufwirtschaft und Stadtsauberkeit und bleibt auch in der Gebührenperiode 2021/2022 bei ihrem Grundsatz niedriger und stetiger Gebühren. Mit einer Anhebung des Gesamt­volumens für den zweijährigen Zeitraum von 3,8 Prozent bei der Straßen­reini­gung und ebenfalls 3,8 Prozent bei der Müllabfuhr fallen die Veränderungen moderat aus, teilt die BSR in einer Pressemitteilung mit.

Die notwendigen Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus steigenden Betriebskosten. Die Gebühren für die Bioabfalltonne und die Sperrmüllabfuhr in der Periode 2021/2022 bleiben gleich. Die Grundgebühr der Müllabfuhr je Haushalt erhöht sich um nur 10 Cent pro Monat und gehört mit knapp 33 Euro jährlich weiterhin zu den niedrigsten unter den deutschen Städten.

Gebührenperiode 2021/2022:
Moderate Anpassungen bei

Darüber hinaus stellt die BSR zum 1. Januar 2021 ihre bisherigen privatrechtlichen Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren um. Hintergrund ist die Umsatz­steuer­pflicht für hoheitliche Leistungen, sofern dafür privatrechtliche Entgelte und nicht Gebühren erhoben werden (§ 2b Umsatzsteuergesetz – UStG). Die Umstellung der Tarife auf Ge­bühren stellt sicher, dass hoheitliche Leistungen der BSR auch künftig umsatzsteuer­frei sind.

Bei der Straßenreinigung erhöhen sich die Gebühren für alle Reinigungsklassen gleich:

  • Beispielsweise ergibt sich für ein 500 m² großes Grundstück ein Anstieg der Straßen­reinigungsgebühren zwischen 2,80 Euro pro Jahr (niedrigste Reinigungsklasse 4) und 28 Euro pro Jahr (höchste Reinigungsklasse 1a).
  • Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich in den höheren Reinigungsklassen in der Regel mehrere Wohneinheiten auf einem Grundstück befinden, die sich dann die Reinigungsgebühren entsprechend teilen.

Bei der Müllabfuhr entwickeln sich die Gebühren für einzelne Dienstleistungen unter­schiedlich:

·        Die Gebühren für die schwarze Hausmülltonne (d.h. Restmülltonne) steigen zwischen 3,24 Euro pro Jahr (60-Liter-Behälter mit 14-täglicher Leerung) und 18,88 Euro pro Jahr (660-Liter-Behälter mit 14-täglicher Leerung).

·        Die Gebühren für die braune Bioabfalltonne bleiben dagegen gleich.

·        Die orange bzw. gelbe Wertstofftonne und die Wertstoffsäcke sind nach wie vor gebührenfrei.

·        Die Grundgebühr der Müllabfuhr (ehemals Ökotarif) erhöht sich je Haushalt um 1,20 Euro pro Jahr, d.h. um 10 Cent pro Monat. Sie beträgt damit in Berlin 32,76 Euro jährlich und gehört zu den niedrigsten unter den Städten mit haushalts­bezogener Grundgebühr.

·        Die Gebühr für die Laub- und Gartentonne bleibt unverändert.

·        Auch die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr (Spar-, Standard- und Express­variante) ändern sich nicht.

·        Sowohl die Nutzung der 15 Recyclinghöfe als auch die jährliche Weihnachts­baum­­­abholung bleiben gebührenfrei.

Die BSR wird die Umstellung von privatrechtlichen Entgelten auf öffentlich-rechtliche Gebühren zum 1. Januar 2021 vornehmen, sofern bis dahin die rechtlichen Voraus­setzungen vorliegen. Künftig erhalten Kundinnen und Kunden dann Gebührenbescheide statt Rechnungen. Auf vielfach geäußerten Wunsch werden diese Bescheide separat für Straßen­reinigung und Müllabfuhr erstellt.

Hinweis: Die Gebühren für die Gebührenperiode 2021/2022 stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Preisprüfungsbehörde des Senats.

BSR.de

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