21. Dezember 2020

Bundesrat unterstützt Regierungspläne für mehr bezahlbaren Wohnraum

Symbolbild

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland. In seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 drängt er auf einen raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: Städte und Gemeinden bräuchten rasch effektivere Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Lebendige Städte

Aus Sicht des Bundesrates ist eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts wichtig. Benötigt würden jedoch nicht nur Flächen für Wohnraum, sondern auch für Gewerbe- und Industriebetriebe: In der gemischten, europäischen Stadt werde gearbeitet und gewohnt – idealerweise nebeneinander mit kurzen Wegen zur Verkehrsvermeidung. Daher komme es auf die richtige Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Kultur, Grün- und Erholungsflächen an.

Klimaschutz

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Abmilderung der Klimawandelfolgen vor dem Hintergrund der zu erwartenden zunehmenden Flächenversiegelung genügen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, weitere Möglichkeiten zum Schutz von Umwelt und Natur in Betracht zu ziehen.

Anregungen aus der Praxis

Um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten, schlagen die Länder zahlreiche Einzeländerungen vor. Sie beziehen sich unter anderem auf Regelungen zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung, zu den Abwägungskriterien zwischen Wohn- und Gewerbeinteressen, zu Flächennutzungsplänen für Windenergie, zu Kontingenten für Lärmemissionen, zur Privilegierungen für Feuerwehrwachen und zum Ausbau tierwohlgerechter Stallanlagen.

Was die Regierung plant

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern.

Vorkaufsrechte der Kommunen

Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein so genanntes Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen.

Wohnen im Außenbereich

Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung sollen nach dem Gesetzentwurf befristet bis Ende 2022 in das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne einbezogen werden.

Der Entwurf sieht zudem eine neue Baugebietskategorie im Außenbereich vor: das „Dörfliche Wohngebiet“, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Mehr sozialer Wohnungsbau

Mit sogenannten sektoralen Bebauungsplänen sollen Gemeinden – befristet bis Ende 2024 – Flächen für Wohnbebauung festlegen dürfen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen dürfen dann auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten sind.

Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30. November 2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020

©️Bundesrat

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