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Ehefrau mit Messer angegriffen – Versuchtes Tötungsdelikt in Hellersdorf – Gerichtsverhandlung

Im Frühjahr 2022 eskalierte in Hellersdorf ein Eifersuchtsdrama. Polizei und Feuerwehr mit Rettungswagen und Notarzt eilten, alarmiert durch Nachbarn, in die Stendaler Straße – ein Ehemann hatte seine Ehefrau und Tochter mit einem Messer angegriffen. Ein beherztes Eingreifen einer Nachbarin rettete mutmaßlich das Leben der Frau und Tochter. Heute beginnt das Gerichtsverfahren wegen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Sechs Verhandlungen sind geplant.

Update: DER TERMIN WURDE am 21.11.22 KURZFRISTIG AUFGEHOBEN!

Großeinsatz für Polizei und Rettungsdienst der Feuerwehr am 20. Mai 2022 in Hellersdorf. Die Polizei eilte mit Hundertschaften und zivilen Einsatzkräften zur Stendaler Straße nach Hellersdorf. Ein Ehemann hatte im Eifersuchtsstreit seine Ehefrau und anschließend die Tochter mit einem Fleischmesser angegriffen. Die Polizei sperrte den Tatort ab. Mordkommission und Kriminaltechnik sicherte Spuren der Tat. Beide Frauen wurde verletzt.

Die Berliner Strafgerichte teilen dazu mit: “Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des 20. Mai 2022 mit seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in Streit geraten zu sein und diese geschlagen und getreten zu haben.
Kurz darauf habe er die erwachsene Tochter der Frau angegriffen. Er habe sie an den Haaren auf den Boden gezogen, sich auf sie gesetzt und dann mit einem Fleischmesser zunächst in ihre Hand gestochen. Anschließend habe er etwa 15 weitere Stichbewegungen mit dem Messer in Richtung ihres Gesichtes und – in einem Fall – in Richtung ihres Herzens ausgeführt. Spätestens bei diesem Stich habe der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

Die Geschädigte habe die Stiche abwehren können. Durch den Angriff habe sie eine Schnittverletzung am Arm und ein stumpfes Thoraxtrauma mit Hämatomen erlitten. Im Anschluss sei er seiner bereits aus der Wohnung geflüchteten Ehefrau mit dem Messer hinterhergeeilt und habe sich nach einem Sturz auf diese gesetzt. Nun habe er auch auf diese eingestochen, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen habe.

Seine Frau habe zwar mehrere Stiche abwehren können, dadurch jedoch Stichverletzungen am Arm und den Händen davongetragen. Ein Stich habe sie im Unterleib getroffen. Nur durch das beherzte Eingreifen einer Nachbarin habe der Angriff beendet werden können. Nachdem sich seine Frau und die Nachbarin in deren Wohnung verschanzt hätten, sei der Angeklagte schließlich geflohen. Der Angeklagte habe aus Verärgerung über die von seiner Frau ausgesprochene Trennung und aus Eifersucht gehandelt.

Titelbild: © John Boutin

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