14. Dezember 2024

Feuerwehreinsatz in Hellersdorf wegen Gasaustritt aus Fahrzeug – Vollsperrung der Janusz-Korczak-Straße

In Hellersdorf wurde am Freitagabend ein Feuerwehreinsatz ausgelöst, nachdem aus einem Fahrzeug Gas ausgetreten war. Verletzt wurde niemand. Die Straße musste voll gesperrt werden.

Den bisherigen Informationen zufolge bemerkten Passanten gegen 20:50 Uhr in der Janusz-Korczak-Straße im Zentrum „Helle Mitte“ einen Gasaustritt aus einem parkenden Pkw mit ukrainischen Kennzeichen und alarmierten die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte der Polizei und der Berufsfeuerwehr Hellersdorf entschieden zunächst, die Straße zu sperren, um keine Passanten zu gefährden.

Vollsperrung der Janusz-Korczak-Straße

Augenzeugen vor Ort berichteten, dass die Einsatzkräfte zunächst abwarteten, bis sich der Gastank des Fahrzeugs augenscheinlich entleert hatte. Anschließend forderte die Polizei einen Abschleppdienst an, um das Fahrzeug sicherzustellen. Die Janusz-Korczak-Straße war für rund anderthalb Stunden gesperrt.

Es ist unklar, ob das Fahrzeug noch einen Besitzer hat oder ob es möglicherweise illegal entsorgt wurde. Die Polizei ermittelt nun zu einem möglichen technischen Defekt sowie zur Halterfrage.

Rechtliche Situation für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland ab dem 01.10.2024

Seit dem 01.10.2024 gelten für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland neue Regelungen. Bis zum 30.09.2024 waren einmalige Ausnahmegenehmigungen zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr noch möglich. Diese Sonderregelungen sind nun entfallen, teilt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit.

Wird ein Fahrzeug aus der Ukraine dauerhaft nach Deutschland überführt und entsteht damit ein sogenannter „regelmäßiger Standort“ (beispielsweise durch eine längerfristige Wohnsitzverlegung), ist eine unverzügliche Zulassung in Deutschland erforderlich. Ohne dauerhafte Verlegung des Standortes ist hingegen eine vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr bis zu einem Jahr möglich. Diese Frist beginnt mit dem Grenzübertritt.

Für die vorübergehende Nutzung gelten die Voraussetzungen eines durchgängigen Versicherungsschutzes sowie die Einhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Befindet sich der regelmäßige Standort in Berlin, ist für die Umschreibung des Fahrzeugs ein Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle zu vereinbaren. Dazu steht das Kontaktformular unter www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/formular.910499.php zur Verfügung. Als gewünschte Dienstleistung ist „Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges“ anzugeben.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind unter www.service.berlin.de/dienstleistung/324197/ abrufbar.

Für weitere Fragen oder Hilfestellungen steht zudem die E-Mail-Adresse post.kfz-zulassung@labo.berlin.de zur Verfügung.

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