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Keine Alltagsmasken mehr erlaubt – Maskenpflicht an Schulen angepasst

Ab dem kommenden Montag, 15. März 2021, wird an Berliner Schulen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angepasst, teilt die Senatsverwaltung Berlin mit.

Das gesamte schulische Personal sowie die Schülerinnen und Schüler sind dann, wie bereits im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel üblich, verpflichtet, im Schulgebäude, im Unterricht und prinzipiell im Schulalltag medizinische Gesichtsmasken zu tragen. Eine Alltagsmaske reicht dann nicht mehr aus. Die entsprechende Verordnung wird entsprechend angepasst. Auf dem Schulhof im Freien kann die Maske abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann.

Schon seit Monaten wurden Hunderttausende medizinische Masken beschafft und meist über die bezirklichen Schulämter an die Schulen verteilt. Erst im Februar wurden zuletzt knapp 700.000 medizinische Masken sowie FFP2-Masken an die Schulen verteilt. Dort liegen also in der Regel medizinische Masken bereit, um Schülerinnen und Schülern auszuhelfen, die selbst ihre medizinischen Masken gerade nicht dabeihaben.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir wollen mit dieser Anpassung für einheitlichen Schutz sorgen. Wenn die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg im Bus oder in der Straßenbahn medizinische Masken tragen müssen, sollten sie das auch in der Schule tun.“

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