12. Dezember 2021

Ab 15. Dezember! Kinder-Impfen gegen Corona u.a. in Berliner Schulen möglich

Symbolbild

Kinderimpfen in Impfzentren
Ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, haben Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren die Möglichkeit, diese mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer gegen Covid-19 impfen zu lassen. In den Corona-Impfzentren Messe Berlin und Tegel werden die Impfungen in gesonderten Kinderimpfkabinen durchgeführt. Im neuen Corona-Impfzentrum ICC, das am 15. Dezember 2021 eröffnen wird, wird diese Altersgruppe ebenfalls in gesonderten Impfkabinen geimpft. Die Impfungen werden ganztägig angeboten.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Angesichts der hohen Inzidenzen bei Kindern ist die Ausweitung des Impfangebotes auf die Altersgruppe der fünf- bis elf-Jährigen von großer Bedeutung. Bei individuellem Wunsch der Erziehungsberechtigten können nun Kinder mit Vorerkrankung ebenso wie Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Ich lade die Eltern und Erziehungsberechtigten ein, unser Angebot zum Kinderimpfen anzunehmen. Ich bitte ausdrücklich darum, auch Impfangebote der Kinderärzte und Jugendärzte sowie der Hausärzte bzw. in den Impfzentren wahrzunehmen.“

Die Begleitung des Kindes durch eine erziehungsberechtigte Person sowie eine Terminbuchung vorab sind zwingend erforderlich. Termine können unter  https://service.berlin.de/dienstleistung/330073 oder telefonisch unter 030 90282200 gebucht werden.

Kinderimpfen in Schulen
Das Angebot für Kinderimpfungen (5-11 Jahre) in den Schulen startet in den 12 Bezirken an jeweils einer ausgesuchten Schule. Impfungen werden dabei vom 15. Dezember 2021 bis 17. Dezember 2021 nachmittags und am 18. und 19. Dezember 2021 ganztägig möglich sein. Die genauen Zeiten werden bei der Buchung mitgeteilt. Die Zweitimpfungen werden drei Wochen später auch an den gleichen Standorten erfolgen.

Für Schulimpfungen sind zwingend Termine zu buchen! Für die Buchung ist die Impfhotline zu nutzen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden hierzu in einem gesonderten Schreiben über die Schulen informiert. Die Impfhotline steht täglich von 07:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer: 030 9028 – 2200 bereit.

https://marzahn-hellersdorf.com/2021/12/11/auffrisch-impfungen-fuer-das-personal-an-den-beruflichen-schulen-gestartet/

Kinderimpfen im Naturkundemuseum
Im Rahmen einer Kinderimpfaktion im Naturkundemuseum Berlin werden die Mobilen Impfteams außerdem vom 15. Dezember 2021 bis zum 17. Dezember 2021 nachmittags sowie am 18. Dezember 2021 und am 19. Dezember 2021 ganztägig fünf- bis elfjährige Berliner gegen das Coronavirus impfen können. Die Zweitimpfung, die drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen kann, wird ebenfalls im Naturkundemuseum stattfinden. Auch diese Termine müssen unter  https://service.berlin.de/dienstleistung/330073 oder telefonisch unter 030 90282200 gebucht werden. Die Buchungsmöglichkeiten werden im Verlauf des Montagvormittags, 13. Dezember 2021, freigeschaltet.

Die auszufüllenden und zu unterschreibenden Dokumente können vorab auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts heruntergeladen werden:  https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Kinderimpfen in Arztpraxen
Kinder können auch und insbesondere bei ihren Kinder-, Jugend- und Hausärzte geimpft werden. Weitere Informationen unter www.kvberlin.de

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Marzahn-Hellersdorf LIVE
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Hinter Marzahn-Hellersdorf LIVE stehen fünf Menschen – und ein gemeinsames Ziel für Marzahn-Hellersdorf.

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8 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Entschuldigung,aber die Regierung verarscht uns,und jetzt gehen sie an die Kinder…

    Wenn ihr da mit macht,macht ihr euch mitschuldig!!!
    Es schützt auch nicht,wenn wiedermal keiner was gewußt haben will…

    Überlegen Sie sich ob sie wirklich für so ne Nummer verantwortlich sein möchten…..

    Sie werden dafür zur Rechenschaft gezogen,genauso wie die Lehrer und ERzieherschaft….

    Es ist nicht rechtens das Immunsystem eines Kindes zu manipulieren!!!!

    „Wenn wir sie vor zwei Jahren öffentlich angeboten hätten, wären sie bereit gewesen, sich eine Gen- oder Zelltherapie in ihren Körper injizieren zu lassen? Wir hätten wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent“, so Stefan Oelrich, Vorstandsmitglied der Bayer AG.
    https://de.rt.com/kurzclips/video/126827-bayer-vorstand-ueber-corona-impfstoffe/

    https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article234063795/Ungenutzte-Intensivbetten-in-Borstel.html?fbclid=IwAR3LvNo98J34qvMLt5iI9xGWR9CkU7SwAjw2T3suxzgf-retmDu7aXvp7E4

  2. Wieso sollte ich meinem Kind das Risiko dieser Impfstoffe mit bedingter Zulassung aussetzen?
    Eine Erkrankung durch Corona stellt für weit über 95 % der Kinder keine Gefahr dar. Das haben die letzten zwei Jahre deutlich gezeigt.

    Wer sich wirklich mit dem Gedanken befasst sein Kind impfen zu lassen, der sollte mal die Nebenwirkungen auf dem Paul-Ehrlich-Institute studieren.

    Ich für meinen Teil möchte meinem Kind nicht erklären müssen, weshalb ich nicht vor der Verabreichung des „Impfstoffes“ alle wichtigen Informationen eingeholt habe.

    Denkt immer daran: „ Wissen ist eine Holschuld.“!

  3. Also irgendwann ist ja mal gut wirklich,
    Nicht nur das Wahlversprechen bin in kürzester Zeit gebrochen werden.
    Nein jetzt sollen die zwerge auch noch als „versuchsopfer“ Dienen. Es ist doch nicht mehr normal. Also ich kann persönlich mitteilen das ich alleine drei Todesfälle im bekannten Kreis hatte und diese zwerge waren auch nur 12-13 impfdurchbrüche haben sie es getauft,
    Aber jetzt meine Frage an die Ach so tolle ampel: wieviele „impfdurchbrüche“ benötigt ihr denn um wach zu werden oder um mal Ehrlichkeit ins dunkle zu bringen ?!
    Eine impfpflicht besteht ja nicht das ich nicht lache.
    Seit mir nicht sauer Nötigung zu einer Impfung ist auch ein Zwang oder meint ihr nicht ?
    ABER,lasst die Pfoten von den Kindern.
    Gene bin ich auch persönlich,bereit mal eine Debatte diesbezüglich im Bundestag zu führen. Ladet mich doch mal zu einem Gespräch…..

  4. Ich möchte Sie noch mal eindringlichst bitten,sich zu informieren und unsere Kinder nicht der Pharma auszuliefern…….

    Sollte ein Kind in desem Bezirk zu Schaden kommen deswegen,werde ich Sie zur Rechenschaft ziehen…..

    Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.

    Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.

    Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.

    Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.

    Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.

  5. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten;

    Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

    Das Europäische Parlament,

    – gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

    A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:

    – 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,

    – 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,

    – 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,

    – und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];

    B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;

    C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:

    – bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],

    – bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,

    – bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,

    – und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;

    https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html?fbclid=IwAR0GAPU1pHIUCW-cuTZwTWtkGjLrGWWLUYiQ3kDq9mSKQt0ZdULHGjNgC8E

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