Das Bebauungsplanverfahren 10-87 „Hiltrudstraße“ in Biesdorf macht Fortschritte: Noch im dritten Quartal 2026 soll die Öffentlichkeit offiziell am Entwurf beteiligt werden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Stefan Ziller hervor, die am 18. Juni 2026 beim Abgeordnetenhaus einging.
Auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage an der Hiltrudstraße plant ein Investor die Errichtung von rund 270 Wohneinheiten. Vorgesehen ist demnach kein klassisches Siedlungsbild mit Einzelhäusern, sondern ein zusammenhängender Baukörper.
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Die Entscheidung für diese Bauform hat einen konkreten Hintergrund: Wegen der Lage des Grundstücks am Blumberger Damm muss das Vorhaben in lärmrobuster Bauweise geplant werden. Der Baukörper soll überwiegend drei Vollgeschosse erhalten, der südliche Teil an der Cecilienstraße vier Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich eine Geschossflächenzahl von 1,7 festsetzen. Einen konkreten Zeitplan für den Baubeginn konnte der Bezirk bislang nicht nennen.
Im laufenden Verfahren wurde die Behördenbeteiligung gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch bereits abgeschlossen. Die Auswertung dieses Verfahrensschritts wird derzeit vorbereitet. Die förmliche öffentliche Auslegung nach Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch soll im dritten Quartal 2026 folgen. Baugenehmigungen für das Grundstück bestehen bislang nicht. Lediglich ein Antrag auf Bauvorbescheid für fünf Einfamilienhäuser war im Jahr 2022 positiv beschieden worden — von diesem Vorhaben ist inzwischen keine Rede mehr.
Für die Erschließung des Geländes muss die Hiltrudstraße ausgebaut werden. Der Bezirk wendet auf das Vorhaben das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung an. Im Rahmen des damit verbundenen städtebaulichen Vertrags wird der Straßenausbau dem Vorhabenträger, also dem Investor, zugeordnet. Die genaue Ausgestaltung des Ausbaus ist laut Senat noch Gegenstand laufender Planungen.
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Kritisch könnte die Frage der sozialen Infrastruktur werden. Ziller hatte in seiner Anfrage ausdrücklich auf die bereits bestehende Auslastung im Ortsteil Biesdorf hingewiesen. Der Bezirk erklärte, in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern zu prüfen, welche Maßnahmen zur Schaffung sozialer Infrastruktur ergriffen und ebenfalls dem Vorhabenträger zugeordnet werden sollen. Konkrete Festlegungen fehlen bislang.
Wenig Spielraum besteht beim Thema Grünflächenausgleich. Da das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, bestand nach Einschätzung des Bezirks bereits vor der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2016 prinzipiell Baurecht. Weil ein Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt damit rechtlich bereits damals zulässig gewesen wäre, ist nach dem Baugesetzbuch kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Der Bezirk verweist allerdings darauf, dass beim Bebauungsplan dennoch umweltschützende Belange berücksichtigt werden — insbesondere durch eine verpflichtende Begrünung der Dachflächen.
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