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Berliner Jugendrotkreuz: Zusammen mit 100 Organisationen fordert das Jugendrotkreuz „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind, das Deutsche Jugendrotkreuz, MACHmit! Museum für Kinder, Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ und der Deutsche Bundesjugendring unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

•           Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

•           Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;

•           Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

•           Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

•           Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

•           Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann hier heruntergeladen werden:

https://www.jugendrotkreuz.de/kinderrechte-ins-grundgesetz-aber-richtig

Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Rund 140.000 junge Mitglieder im Alter von 6 bis 27 Jahren engagieren sich in Deutschland gemeinsam für Gesundheit, Umwelt, Frieden und internationale Verständigung.

Wir stehen für gesellschaftliches Miteinander – weltweit, ohne Wenn und Aber. Als Teil der riesigen Rotkreuz-Rothalbmond-Bewegung vermitteln wir humanitäre Werte und suchen nach Wegen, um unsere direkte Umwelt und unsere Gesellschaft mitzugestalten. Wir sind überzeugt: Niemand ist zu jung, um zu sich einzubringen – im Großen wie im Kleinen. Mit unseren Angeboten schaffen wir Räume, in die sich junge Menschen aktiv einbringen und in denen sie selbstbestimmt handeln können. Gemeinsam mit ihnen vertreten wir die Interessen junger Menschen innerhalb und außerhalb des Roten Kreuzes.

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