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Soloselbstständige – Neustarthilfe bis zu 7.500 Euro

Zusätzliche Finanzhilfen für Soloselbstständige: Der Bund hat die Neustarthilfe gestartet – einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro für Selbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, aber durch die Folgen der Corona-Pandemie Einbußen erleiden. Anträge können jetzt gestellt werden, teilt die Bundesregierung mit.

Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen, die in der Corona-Pandemie Umsatzeinbußen erleiden, können jetzt eine Neustarthilfe bekommen. Der einmalige Zuschuss beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni maximal 7.500 Euro.

Der Hintergrund: Soloselbstständige mit geringen betrieblichen Fixkosten können nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen – von den bestehenden Einschränkungen sind sie häufig jedoch besonders stark betroffen. Aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können sie jedoch nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes. Sie wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist.

Anträge können seit Dienstag auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

©️ Bundesregierung

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