Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat den Bebauungsplan 10-86 als Rechtsverordnung festgesetzt. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues, gemischt genutztes Quartier auf einer teilweise brachliegenden Fläche in Biesdorf und Kaulsdorf geschaffen.
Die Festsetzung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 82. Jahrgang, Nr. 18, verkündet und ist seit dem 16. Juni 2026 auf Seite 251 dokumentiert.
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Der Bebauungsplan betrifft das Gelände zwischen der Bundesstraße B1/B5, der Chemnitzer Straße, der Mosbacher Straße und der Wuhle. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte dem Plan bereits in ihrer Sitzung am 23. April 2026 zugestimmt, bevor das Bezirksamt ihn nun rechtsverbindlich festgesetzt hat.
Hintergrund für die Entwicklung der Fläche sei der steigende Bedarf an Wohnraum in Berlin, heißt es zur Begründung. Auf dem bislang teilweise ungenutzten Areal solle künftig Wohnbebauung entstehen. Neben der Wohnnutzung seien auch Gewerbebetriebe vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Der Plan sichert zugleich mehrere Grün- und Freiflächen planungsrechtlich ab. Dazu zählen die Vorgartenbereiche entlang der Mosbacher Straße im Übergang zum Landschaftsraum der Wuhle, die Grünstrukturen entlang des Flusses selbst sowie Teile der Kleingartenanlage „Mosbacher Straße“. Damit soll der Charakter des angrenzenden Landschaftsraums auch nach der geplanten Bebauung erhalten bleiben.
Foto(s): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 Whatsapp-KANAL Marzahn-Hellersdorf LIVE 🗞️


