26. März 2021

Öffentliche Verkehrsmittel – Neue Regeln für Taxis, Uber & Co., Mobilitätsdienste und ÖPNV

Taxi in Berlin - Symbolbild

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 dem Bundestagsbeschluss zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts zugestimmt. Das Gesetz enthält einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV – und soll so die dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes aufgreifen.

Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

Künftig gibt es innerhalb des ÖPNV den sogenannten Linienbedarfsverkehr, mit dem lokale Verkehrsunternehmen flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht eine neue Kategorie des so genannten gebündelten Bedarfsverkehrs die Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen wie etwa Ride Pooling und Sammeltaxis.

Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

Digitalbasierte Angebote für solchen gebündelten Bedarfsverkehr zum Beispiel mit Fahraufträgen verschiedener Gäste entlang ähnlicher Wegstrecken unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet, bedienen aber ausschließlich den Bestellmarkt: Die spontane Kundenaufnahme bleibt Taxis vorbehalten. Die Kommunen können die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festlegen.

Regeln für Uber und Moia

Das Gesetz regelt zudem die behördlichen Genehmigungen für digitale Plattformanbieter von Mietwagen wie Uber und Moia. Es hält dabei an der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für auftragslose Mietwagen fest – dies war während des Gesetzgebungsverfahrens intensiv diskutiert worden. Die Kommunen könnten künftig aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen.

Flexiblere Taxitarife

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, dürfen Genehmigungsbehörden die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen lockern. Sie können zudem Streckentarife zu häufig frequentierten Zielen wie Flughäfen, Messen und Bahnhöfen festlegen.

Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfällt

Abgeschafft wird die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Sie haben künftig nur noch die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.

Anregungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat während des Beratungsverfahrens Änderungen am zugrundeliegenden Entwurf der Regierungskoalitionsfraktionen vorgenommen – und dabei auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

Flexiblere Anwendung in der Praxis

Unter anderem dürfen Behörden in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren beendet. Das Gesetz wird nun von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten in Kraft.

Ausnahmen für ehrenamtliche Fahrdienste

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf hin. So bittet er die Bundesregierung, Ausnahmen von der gesetzlichen Genehmigungspflicht für ehrenamtliche und soziale Fahrdienste vorzusehen, die – häufig nachbarschaftlich organisiert – Hilfe bei Arztbesuchen oder Erledigungen im Alltag leisten. Dieses wichtige Engagement sollte von zu viel bürokratischem Aufwand entlastet werden.

Praktische Umsetzung beim Fachkundenachweis

Der Bundesrat kritisiert, dass der Bundestag keine Festlegungen für die praktische Umsetzung des neu eingeführten Fachkundenachweises für die Erlaubnis zur Personenbeförderung trifft – zum Beispiel Ausbildungs- und Nachweisinhalte. Damit wüssten weder Bewerber noch Behörden, welche subjektiven Anforderungen künftig zu erfüllen sind. Möglicherweise könnte etwa eine Kursbestätigung statt einer Prüfung ausreichend sein. Dies sollte im Interesse der besseren Anwendbarkeit einheitlich geregelt werden.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift, entscheidet sie – feste Fristvorgaben gibt es dazu nicht.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 26.03.2021

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