Der Einsatz einer Taschenlampe mit Stroboskop-Funktion gegen Journalisten der taz am Rande der Demonstration „Revolutionärer 1. Mai“ in Berlin-Kreuzberg sei nach Darstellung der Polizei auf eine Fehlbedienung durch eine Einsatzkraft zurückzuführen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Orkan Özdemir im Abgeordnetenhaus von Berlin hervor.
Der Vorfall habe sich zwischen 23.03 Uhr und 23.58 Uhr im Bereich Südstern ereignet, dem Endpunkt der Versammlung. Zuständig für den Versammlungsschutz sei die 2. Bereitschaftspolizeiabteilung unter Führung der Polizeidirektion Einsatz/Verkehr gewesen, der auch die Bundespolizeiabteilung Blumberg unterstellt gewesen sei. Nach taz-Angaben hätten Journalistinnen und Journalisten eine Festnahme dokumentieren wollen, sich als Presse zu erkennen gegeben und seien daraufhin durch Taschenlampenlicht, darunter mindestens einmal Stroboskop-Licht, geblendet worden, sodass Aufnahmen weitgehend unbrauchbar gewesen seien.
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Die betroffene Einsatzkraft sei im Rahmen der Nachbereitung um Stellungnahme gebeten worden, teilte der Senat mit. Bei einer eigenen Recherche in sozialen Medien habe die Polizei mehrere Videoaufnahmen des Vorfalls aus unterschiedlichen Perspektiven gesichtet, bei denen keine Beeinträchtigung der Aufnahmen feststellbar gewesen sei. Eine gesonderte Dokumentation des Leuchtmitteleinsatzes finde grundsätzlich nicht statt, da aktuelle Leuchtmittel der Polizei Berlin konstruktionsbedingt keine Stroboskop-Funktion böten.
Der Senat betont, ein gezieltes Blenden von Medienvertretenden zur Verhinderung von Aufnahmen wäre mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit nicht vereinbar. Für den Einsatz sei zudem ein eigener Abschnitt für einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Leitung des Polizeisprechers eingerichtet worden, mit eigens bekanntgegebenen Kontakttelefonnummern für Medienvertretende. Der Polizei liege inzwischen eine Drittbeschwerde eines unbeteiligten Beschwerdeführers zu dem Vorfall vor, die derzeit bearbeitet werde.
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