In Marzahn-Hellersdorf lebten Ende 2025 insgesamt 13.033 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeldbezug nach dem SGB II. Das entspricht 23,9 Prozent aller Minderjährigen im Bezirk. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Thema Kinderarmut in Berlin hervor.
Von den betroffenen Kindern im Bezirk waren 5.611 unter sieben Jahre alt, 5.045 zwischen sieben und 14 Jahren und 2.377 zwischen 14 und 18 Jahren. Besonders auffällig ist die Quote bei den Jüngsten: 28 Prozent aller unter Siebenjährigen in Marzahn-Hellersdorf wachsen demnach in einer Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft auf, mehr als im Berliner Durchschnitt von 22,7 Prozent.
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Von den 13.033 Kindern lebten 7.428 in Haushalten Alleinerziehender, also mehr als die Hälfte. Bezirksweit gab es zudem 3.872 Kinder in Familien, in denen mindestens ein Elternteil trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Leistungen angewiesen war (sogenannte Aufstocker).
Rückgang im Vorjahresvergleich
Im Vergleich zum Dezember 2024 sank die Zahl der von Bürgergeld abhängigen Kinder in Marzahn-Hellersdorf um 643 auf 13.033, ein Minus von 4,7 Prozent. Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern ging zurück, von 7.171 auf 6.923, ein Rückgang um 3,5 Prozent.
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Berlinweite Zahlen
Berlinweit lebten Ende 2025 insgesamt 139.930 Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, das entspricht 22,3 Prozent aller Minderjährigen. Im Vorjahresvergleich sank diese Zahl um 6.976 Personen beziehungsweise 4,7 Prozent. Am höchsten war die Quote in Neukölln mit 33,9 Prozent, gefolgt von Mitte mit 31,2 Prozent. Am niedrigsten lag sie in Steglitz-Zehlendorf mit 10,6 Prozent.
Zusätzlich bezogen berlinweit 1.829 Minderjährige Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 8.893 Kinder erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 884 unbegleitete minderjährige Geflüchtete wurden über das SGB VIII versorgt. In Marzahn-Hellersdorf waren es 427 Kinder mit AsylbLG-Leistungen und 52 unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Kindergrundsicherung vom Tisch
Auf die Frage nach einer möglichen Wiederaufnahme der Pläne für eine bundesweite Kindergrundsicherung teilte der Senat mit, dass diese im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht weiterverfolgt werde. Erkenntnisse über eine geplante Wiederaufnahme entsprechender Vorhaben lägen dem Senat nicht vor.
Für die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut standen 2025 insgesamt eine Million Euro zur Verfügung, davon 600.000 Euro für die Bezirke. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 seien Mittel in gleicher Höhe gesichert worden.
Foto(s): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 Whatsapp-KANAL Marzahn-Hellersdorf LIVE 🗞️



