Der Senat von Berlin habe die von der Klimakrise begünstigte Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in diesem Jahr als ernste Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft. Das gehe aus der Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Silke Gebel und Benedikt Lux hervor, die am 7. Juli 2026 beim Abgeordnetenhaus einging. Zugleich kündigte der Senat an, künftig erstmals von einem neuen Steuerungsinstrument Gebrauch zu machen, um die bislang zersplitterte Bekämpfung des Schädlings zwischen den zwölf Berliner Bezirken zu koordinieren.
Warme und trockene klimatische Bedingungen begünstigten Entwicklung und Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners, heißt es in der Antwort. Der Klimawandel könne die Ausbreitung des Falters daher weiter fördern, mit entsprechend negativen Folgen für die menschliche Gesundheit. Die feinen Brennhaare der Raupen können bei Kontakt allergische Reaktionen, Hautausschläge, Atemwegsreizungen und Bindehautentzündungen auslösen, in seltenen Fällen auch schwerere Reaktionen. Besonders gefährdet sind nach Einschätzung von Fachleuten Kinder, ältere Menschen sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen, auf Sportanlagen und in Grünflächenämtern.
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Zuständig für die Bekämpfung sind nach geltendem Recht grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht. Bei Bäumen in öffentlichen Parks sind das in der Regel die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter, bei Waldflächen die Berliner Forsten. Die gesundheitlichen Auswirkungen des Schädlings hätten auf diese Zuständigkeitsverteilung bislang keinen Einfluss gehabt, stellt der Senat klar. Der Senat gehe jedoch davon aus, dass die in diesem Jahr eingetretene Situation eine gesamtstädtische Steuerung erfordere. Die vom nachgeordneten Pflanzenschutzamt im Vorjahr geleistete Informations- und Präventionsarbeit sei von den Bezirken nicht ausreichend aufgegriffen worden, um die aktuelle Lage zu vermeiden. Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Landesorganisationsgesetz Berlin (LOG BE) verfüge der Senat nun erstmals über das Instrument der gesamtstädtischen Steuerung nach Paragraf 9 LOG BE. Dieses wolle er nutzen, um die notwendigen Rahmenbedingungen für einheitliche Bekämpfungsmaßnahmen der Bezirke zu schaffen. Für die allgemeine Information der Bevölkerung über die Risiken sei die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung verantwortlich, für die Gefahrenabwehr die Ordnungsbehörden, etwa wenn private Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkämen.
Aus den Stellungnahmen der einzelnen Bezirksämter zeichnet sich ein sehr unterschiedliches Bild der Betroffenheit und des Umgangs mit dem Schädling. Aus einem Fachgespräch zwischen Senat und Bezirken im November 2025 seien laut mehreren Bezirken, darunter Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Spandau, keine verbindlichen Verabredungen oder ein einheitliches stadtweites Vorgehen hervorgegangen, es habe sich im Wesentlichen um eine Informationsveranstaltung gehandelt. Tempelhof-Schöneberg berichtet dagegen von konkreten Schritten: Mitarbeitende hätten an einer Informationsveranstaltung beim Pflanzenschutzamt teilgenommen, bekannte Problembereiche seien gezielt mit Bioziden und Nematoden behandelt worden, zudem sei ein spezielles Sauggerät zur Entfernung der Nester beschafft worden. Lichtenberg verweist auf gemeinsam erarbeitete Warnschilder mit QR-Code sowie einen aktualisierten Aufklärungsflyer.



Besonders stark betroffen zeigt sich laut den Angaben Steglitz-Zehlendorf, wo im Jahr 2025 mehr als zwanzig Parks, Grünanlagen und Spielplätze teilweise gesperrt werden mussten, darunter der Heinrich-Laehr-Park, der Stadtpark Steglitz und mehrere Kinderspielplätze. In Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die Kita Erlebniswald in der Jungfernheide im Jahr 2025 rund zwei Wochen lang ihre Räumlichkeiten nicht nutzen, in diesem Jahr ist das Außengelände seit dem 27. Mai 2026 gesperrt, die Betreuung findet ausschließlich in den Innenräumen statt. Zudem listet der Bezirk 18 betroffene Schulen sowie sieben Sportanlagen auf, darunter das Mommsenstadion. Lichtenberg nennt eine besonders umfangreiche Liste betroffener Grünanlagen, Schulen und Kitas, unter anderem den Stadtpark Lichtenberg und die Wuhlheide, an einer Schule sei sogar ein Befall von Fensterrahmen und Klassenzimmern gemeldet worden. Pankow meldet bis zum 16. Juni 2026 insgesamt 76 gemeldete Verdachts- und Befallsstandorte, Schwerpunkte lägen am Faulen See und im Schlosspark Schönhausen. Reinickendorf berichtet von aktuell 16 betroffenen Schulhöfen und drei Sportanlagen. In Treptow-Köpenick mussten 2026 an 17 Schul- und fünf Sportstandorten Teilbereiche gesperrt werden. Mitte meldet für 2025 keine Sperrungen, für 2026 dagegen bereits vier Spielplätze und fünf Sportplätze.

Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf teilt das Bezirksamt mit, eine bezirksweite, standortbezogene Gesamtübersicht über Sperrungen infolge des Befalls liege nicht in aufbereiteter Form vor, eine nachträgliche Zusammenstellung aller Standorte für 2025 und 2026 sei in der zur Verfügung stehenden Beantwortungszeit nicht leistbar gewesen. Grundsätzlich seien keine großflächigen Sperrungen ganzer Anlagen vorgenommen worden, vielmehr erfolge bei festgestelltem Befall eine punktuelle Absicherung und Markierung einzelner betroffener Bäume.
Bei den Kosten zeichnet sich für den Bezirk allerdings ein deutlicher Anstieg ab: In den Jahren 2023 und 2024 seien die Ausgaben nicht gesondert erfasst worden, der Befall sei insgesamt handhabbar gewesen. Im Jahr 2025 seien dem Bezirksamt bereits rund 130.000 Euro entstanden, im laufenden Jahr 2026 lägen die Ausgaben mittlerweile bei rund 190.000 Euro, wobei erst etwa 60 Prozent der Beauftragungen abgerechnet seien, die tatsächlichen Gesamtkosten dürften also noch weiter steigen.
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Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist laut Senat eine bezirkliche Aufgabe, die über die sogenannte Globalsummen-Zuweisung nach Artikel 85 Absatz 2 der Berliner Verfassung finanziert wird. Die entsprechenden Produktbudgets für die Grünflächenpflege summierten sich berlinweit für 2024 auf 88,6 Millionen Euro, für 2025 auf 86,4 Millionen Euro und für 2026 auf 95,1 Millionen Euro, einen eigenen Haushaltstitel speziell für die Bekämpfung des Schädlings gibt es demnach nicht. Die Unterschiede zwischen den Bezirken bei den konkret bezifferten Ausgaben fallen erheblich aus: Charlottenburg-Wilmersdorf gab 2024 rund 127.000 Euro aus, 2025 bereits 350.000 Euro, für 2026 werden die Gesamtausgaben auf mindestens 500.000 Euro geschätzt. Spandau schätzt seine Aufwendungen für das laufende Jahr auf rund 600.000 Euro, für 2025 wurden dort an Straßen-, Grünanlagen- und Schulbäumen zusammen fast 12.800 Nester abgesaugt, allein an Schulbäumen fielen dabei rund 195.700 Euro an. Pankow verbuchte 2025 bislang rund 170.000 Euro, Tempelhof-Schöneberg rechnet für das laufende Jahr mit rund 150.000 Euro, nachdem 2024 und 2025 jeweils rund 40.000 bis 50.000 Euro angefallen waren. Reinickendorf und Lichtenberg bewegen sich dagegen mit Beträgen im niedrigen fünfstelligen Bereich am unteren Ende der Skala, mussten dort allerdings teils Mittel aus der Sturmschadensbeseitigung zweckentfremden.
Auf die Frage, ob die Gesundheitsverwaltung stärker in Koordinierung und Gefahrenabwehr eingebunden werden solle, wie es die zwölf Bezirke gefordert hätten, verweist der Senat darauf, dass der Eichenprozessionsspinner kein Gesundheitsschädling im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sei, darunter fielen nur Tiere, die Krankheitserreger übertragen, eine Bekämpfung nach diesem Gesetz sei daher nicht möglich. Zugleich schließe sich der Senat inhaltlich der Einschätzung des Landes Brandenburg an, wonach die Verbreitung des Schädlings eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Man befinde sich im regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Bundesländern, darunter auch Brandenburg. Je nach Zielsetzung der Bekämpfung dürften unterschiedliche Mittel eingesetzt werden: Gehe es um den Schutz der Pflanzen, seien Pflanzenschutzmittel nach geltendem Pflanzenschutzrecht zulässig, gehe es um den Schutz der menschlichen Gesundheit, könnten Biozide nach der Biozid-Verordnung angewendet werden, wobei deren Einsatz weiterhin naturschutz- und wasserschutzrechtlichen Belangen unterliege.
Für die kommenden Jahre setzt der Senat neben chemischen und mechanischen Bekämpfungsmethoden verstärkt auf Prävention und naturnahes Management. Das Pflanzenschutzamt Berlin werte im Rahmen eines stadtweiten Monitorings Standortmeldungen der Bezirke und Dritter aus und überwache zudem den Falterflug des Schädlings im Stadtgebiet, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine Handlungsempfehlung für das Jahr 2027 dienen. Als naturnahe Maßnahmen nennt der Senat unter anderem das Anbringen von Meisennistkästen sowie mechanische Barrieren in Form sogenannter Fanggürtel oder testweise auch Schafwollgürtel unterhalb des Kronenansatzes, um eine Besiedelung der unteren Stammbereiche zu erschweren. Zu den natürlichen Feinden des Eichenprozessionsspinners zählten unter anderem Kuckuck und Meisen, Fledermäuse, räuberische Käfer sowie Raupenfliegen und Schlupf- und Brackwespen, deren Förderung durch strukturreiche Lebensräume und geeignete Nisthilfen unterstützt werden könne, Massenvermehrungen verhindere dies jedoch nicht zuverlässig, sondern leiste lediglich einen Beitrag zur natürlichen Regulation der Population. Im Berliner Wald ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden wegen der ökologischen Folgen und der Zertifizierung nach FSC und Naturland ohnehin weitgehend untersagt, alternative Präventionsansätze für das kommende Jahr würden derzeit geprüft, auch hier stehe die Förderung natürlicher Gegenspieler wie Fledermäuse und Vögel im Mittelpunkt eines langfristig ökologisch orientierten Managements.
Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/26394 wurde am 7. Juli 2026 von Staatssekretär Andreas Kraus in Vertretung der zuständigen Senatorin unterzeichnet.
Foto(s): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 Whatsapp-KANAL Marzahn-Hellersdorf LIVE 🗞️



