Die landeseigenen Wohnungsunternehmen verzichten bei der Bekämpfung von Überhitzung in ihren Wohnungen bislang fast durchweg auf Klimaanlagen und setzen stattdessen auf passive Maßnahmen wie Verschattung und Dämmung. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger hervor.
Die degewo gebe an, dass in ihrem Bestand rund 5.700 Wohnungen aufgrund ihrer Lage als potenziell hitzebelastet gelten. Ermittelt worden seien diese Bestände durch einen Abgleich mit der Klimaanalysekarte des Umweltatlas Berlin, wobei Gebiete mit mindestens einem Grad Celsius über dem allgemeinen Mittelwert als betroffen eingestuft würden. Eine tatsächliche Hitzebelastung in den einzelnen Wohnungen sage die Lage allein jedoch nicht aus.
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Nur die WBM habe bislang eine systematische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse anhand eines Referenzgebäudes durchgeführt, die Temperaturentwicklungen bis zur Mitte und zum Ende des Jahrhunderts einbeziehe. Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge und Stadt und Land hätten dagegen bislang keine thermisch-dynamischen Simulationen vorgenommen.
Mehrere Unternehmen zeigten sich offen für ein Pilotprojekt mit Temperatursensoren. Die Gesobau halte den Einsatz von Sensorik grundsätzlich für sinnvoll, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen. Auch die WBM bewerte ein solches Projekt positiv, empfehle jedoch eine wissenschaftliche Begleitung. Die Gewobag habe dagegen erklärt, derzeit kein Pilotprojekt zu planen, da sie den Klimaschutz durch Emissionsabbau priorisiere.
Bei den Kosten nannte allein die Howoge konkrete Zahlen: Eine Klimaanlage koste bis zu 5.000 Euro pro Wohnung zuzüglich Strom- und Wartungskosten, Außenjalousien schlügen mit 300 bis 500 Euro je Fenster zu Buche, bei einer typischen 65-Quadratmeter-Wohnung mit fünf bis acht Fenstern also zwischen 1.500 und 4.000 Euro.
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Fördermittel speziell für Hitzeschutzmaßnahmen seien bislang kaum genutzt worden. Degewo, Howoge und WBM hätten dafür keine Programme in Anspruch genommen, Stadt und Land stoße dabei an beihilferechtliche Grenzen. Lediglich die Gesobau setze im Rahmen der Förderkulisse „Ankäufe LWU“ kleinere Maßnahmen wie Sonnensegel in Karow und den Tegeler Höfen um.
Auch bei der Erfassung von Beschwerden zeigten sich Lücken: Keines der Unternehmen erfasse Beschwerden systematisch nach dem Grund Hitzeüberlastung, eine Auswertung sei daher nicht möglich. Die WBM erhebe immerhin im Rahmen von Mieterbefragungen das subjektive Hitzeempfinden ihrer Mietenden.
Bei Neubauprojekten verzichten alle sechs Unternehmen nach eigenen Angaben auf den Einbau von Klimaanlagen und setzen stattdessen auf Sonnenschutzverglasung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Außenjalousien, die häufig zugleich als Einbruchschutz dienten. Die Gewobag habe seit Beginn der Erfassung insgesamt 3.030 Wohnungen mit außenliegender Verschattung ausgestattet, davon 465 im Neubau.
Der Senat selbst bewertet Hitzeschutz für Mieterinnen und Mieter als dringend notwendig, verweist aber auf die laufende Fortschreibung des Hitzeaktionsplans sowie die Aufstellung von Klimaanpassungsstrategie und -programm. Ein verbindliches Stufenmodell mit Temperatur-Obergrenzen, wie es die Arbeitsstättenverordnung kennt, lehnt der Senat für das Mietrecht nicht ausdrücklich ab, verweist aber darauf, dass das Mietrecht in die Zuständigkeit des Bundes falle. Zur Frage, ob der Mindeststandard der DIN 4108-2 angesichts veralteter Klimadaten aus den Jahren 1988 bis 2007 noch ausreiche, erklärte der Senat, die Anforderungen würden derzeit als ausreichend eingeschätzt, eine Überprüfung der Norm könne im Hinblick auf künftige Klimabelastungen aber sinnvoll sein.
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