Weder die Polizei Berlin noch die Bundesagentur für Arbeit erfassen, wie viele Bürgergeld-Empfänger in Berlin mit einem offenen Haftbefehl gesucht werden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht im Abgeordnetenhaus von Berlin hervor, die sich auf eine Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bezog, Personen mit offenem Haftbefehl vollständig von der Grundsicherung auszuschließen.
Der Senat verweist darauf, dass in der Polizei Berlin keine statistische Erfassung erlassener Haftbefehle erfolge. Auskunft könne lediglich zum Fahndungsbestand im polizeilichen Verbundsystem INPOL-Zentral gegeben werden, ein automatisierter Abgleich mit Jobcenter-Daten finde jedoch nicht statt. Anfragen zu einzelnen Personen erfolgten ausschließlich im konkreten Einzelfall auf Grundlage der Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch.
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Rechtlich führe der bloße Erlass eines Haftbefehls nicht automatisch zu einem Leistungsausschluss, heißt es unter Verweis auf eine Antwort der Bundesregierung. Ein Ausschluss vom Bürgergeld erfolge erst, wenn eine Person in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung untergebracht sei. Schnittstellen zwischen den Fahndungssystemen INPOL und dem Schengener Informationssystem einerseits und den IT-Systemen der Jobcenter andererseits bestünden nicht, deren Aufbau sei auch nicht geplant.
Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, einen Leistungsausschluss bei offenem Vollstreckungshaftbefehl bundesrechtlich zu verankern, sieht der Senat derzeit nicht. Bei fehlender Erreichbarkeit entfalle der Leistungsanspruch für erwerbsfähige Berechtigte bereits nach geltendem Recht gemäß § 7b SGB II.
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