Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I hat den 31-jährigen Afghanen Rafiullah S. am Donnerstag wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Die als Schwurgerichtskammer tagende Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31. Januar 2026 in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf einen 21-jährigen Landsmann mit einem Küchenmesser getötet hatte.
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Nach den Feststellungen des Gerichts habe sich die Tat im Anschluss an einen geselligen Abend ereignet. Der Angeklagte und das spätere Opfer hätten sich gemeinsam mit weiteren Anwesenden in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes aufgehalten, gegessen und Karten gespielt. Ohne erkennbaren Anlass habe der 31-Jährige daraufhin ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen und dem 21-Jährigen mehrfach in die linke Halsseite gestoßen.
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Dabei seien unter anderem die großen Halsgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt worden. Auch im Bereich des Brustkorbs habe der Angeklagte mehrfach zugestochen und dabei lebenswichtige Organe und Gefäße verletzt. Der Geschädigte sei an den Folgen der Verletzungen verblutet. Der Vorsitzende Richter sprach in der mündlichen Urteilsbegründung von einem „wahren Blutbad„.

Das Motiv für die Tat habe die Kammer nicht aufklären können. Ein Mordmerkmal im Sinne des Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs sei nicht festgestellt worden. Die Kammer habe sich in der Beweisaufnahme eingehend mit der Frage befasst, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Störung gemindert oder aufgehoben gewesen sein könnte. Entsprechende Nachweise hätten sich jedoch nicht finden lassen.

Bei der Strafzumessung habe die Kammer neben dem Tatbild auch die schweren psychischen Folgen für die übrigen in der Wohnung anwesenden Zeugen strafschärfend gewürdigt. Diese hätten zuvor gemeinsam mit dem Angeklagten und dem späteren Opfer den Abend verbracht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden.
Aktenzeichen: 522 Ks 3/26
Fotos: © John Boutin



