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E-Scooter: TÜV fordert Überdenken des Mitnahmeverbots im ÖPNV wegen hoher Sicherheitsstandards

Der TÜV-Verband hat sich nun zu der Debatte über E-Tretroller im ÖPNV geäußert und plädiert für eine kritische Überprüfung des Verbots.

In Berlin hat die BVG seit dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in Bahnen und Bussen verboten, wir berichteten darüber. Der TÜV betont, dass zugelassene E-Scooter ein ebenso hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau wie Pedelecs und E-Bikes aufweisen, was durch unabhängige Prüfungen bestätigt wird. Diese Tests umfassen umfangreiche Batteriesicherheitsprüfungen, die vor der Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stattfinden müssen.

Der Verband kritisiert das Mitnahmeverbot als bedeutenden Eingriff für Pendler, die E-Scooter oft für die letzte Meile ihrer Reise nutzen. Er fordert eine sorgfältige Abwägung der Fakten und steht für einen Dialog mit Verkehrsunternehmen offen, um praktische Erfahrungen auszutauschen und die Vorschriften anzupassen. Eine bevorstehende Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung könnte außerdem dazu beitragen, die Sicherheitsanforderungen von E-Scootern weiter an die von Pedelecs anzugleichen.

Zudem warnt der TÜV vor Grauimporten von E-Scootern, die keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, und rät Verbrauchern, beim Kauf auf die entsprechenden Zulassungen zu achten. Im Rahmen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) führen die TÜV-Organisationen detaillierte Prüfungen der Batterien durch und kontrollieren die Einhaltung der Transportanforderungen.

Zum Beitrag vom TÜV

Symbolbild

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