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Erweiterte Pfandpflicht für Einweg wird ab 2022 erweitert

Eine neue Ära der Pfandpflicht wird nach über 30 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland eingeläutet. Die Pfandpflicht, welche erstmals 1991 eingeführt wurde, wird ab kommenden Jahr nochmals erweitert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 tritt die erste Stufe der sogenannten “erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen“ in Kraft.

Unter dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) wurde in Deutschland erstmals die Einweg-Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 eingeführt. “Das Pfand dämmt die Einwegflut ein, die mitzunehmender Wucht ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme vom Markt drängt. Es ist ein Anreiz für Handel und Verbraucher, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Und es wird dazu führen, dass Dosen und Plastikflaschen in der Verwertung statt in der Landschaft landen”, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Jahr 2002 zur Erweiterung der Pfandpflicht zum 1. Januar 2003. im Jahr 2006 wurden in die Verpackungsverordnung auch kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke aufgenommen, wie Alcopops, Fitnessgetränke, aromatisierte Wasser und Eistee. Außerdem mussten Händler seit 2006 auch Pfandflaschen (PET, Glas oder Dose) annehmen, die nicht in ihrem Geschäft gekauft wurden – von dieser Regelung ausgenommen waren Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Bisher gilt die Pfandpflicht für Dosen und Einweg-Flaschen bei Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken mit je bis zu 0,25 € je Flasche oder Dose. Einwegverpackungen von Wein und Fruchtsäften waren bisher von der Pfandpflicht befreit.

Ab dem kommenden Jahr 2022 werden alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig, so auch die bisher befreiten Sektmischgetränke sowie Wein- und Weinmischgetränke, Fruchtschorlen, Fruchtsäfte, Smoothies und Gemüsesäfte. Somit wird der “Gelbe Sack”, bzw. die “Gelbe Tonne” entlastet.

Eine Ausnahme sind Milch und Milcherzeugnisse, die in Getränkedosen oder Einweg-Plastikflaschen angeboten werden, hier greift die Pfandpflicht ab 2024.

DPG-Logo aus dem Einzelhandel

Einführung der Pfandsymbole auf die neuen Produkte
Seit 1. Juli 2021 kann der Handel das DPG-Pfandsymbol auf die zukünftigen Pfand-Produkte drucken lassen und in den Verkauf bringen, sie müssen jedoch auch dann – vor dem 1.1.2022 – für diese Produkte den Pfand kassieren und die Flaschen zurücknehmen. Firmen wie Wesergold oder Eckes-Granini praktizieren das bereits so, um bis zum Jahresende die Umstellung ermöglichen zu können.

Übergangsfrist
Bis zum 30. Juni 2022 gibt es eine Übergangsfrist für Produkte für ausgelieferte Lagerbestände ohne Pfand-Logo, für die kein Pfand erhoben werden muss.

Kleine Übersicht von Einweg- und Mehrwegpfand

Einweg

  • Einwegflaschen aus PET und Dosen mit dem DPG-Logo
  • Festgelegter Einwegpfandsatz von 0,25 Euro

Mehrweg

Mehrwegflaschen sind am Hinweis „Mehrweg“ auf dem Etikett erkennen und haben verschiedene Pfandsätze – je nach Größe und Art der Flasche.

  • Mehrwegkisten pro Kiste: 1,50 Euro
  • Bierflasche 0,2 l, 0,33 l und 0,5 l: 0,08 Euro
  • Bügelflasche Bier 0,33 l und 0,5 l: 0,15 Euro
  • Mineralwasser und Süßgetränke PET 1,5 l, 1,0 l, 0,75 l, und 0,5 l:             0,15 Euro
  • Mineralwasser und Süßgetränke Glas 1,0 l, 0,75 l, 0,7 l, 0,5 l, 0,33 l, 0,25 l: 0,15 Euro
  • Saftflasche Glas 1,0 l und 0,2 l: 0,15 Euro
  • Saftflasche Glas 0,5 l: 0,08 Euro
  • Saftflasche PET 1,0 l, 0,75 l, 0,5 l: 0,15 Euro
  • Weinflasche 1,0 l: 0,03 Euro

Eine weitere bei Verbrauchern beliebte Verpackung bleibt weiterhin Pfandfrei – die Tetra Paks.

Informationen: Fachinformationen Erweiterte Pfandpflicht ab 2022

Foto: Bundesregierung

Weiter Änderungen im Verpackungsgesetz werden in den kommenden Jahren eingeführt. Ab 2023 sollen Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen eingeführt werden um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Dazu werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab 2023 verpflichtet, diese zusätzlich neben Einweg anzubieten.

Ab 2019 wurden Hersteller und Händler per Verpackungsverordnung bereits verpflichtet recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.

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