Arbeitnehmer haben die Möglichkeit Kinderkrankengeld für ihr erkranktes Kind zu erhalten. Bis zu 10 Tage bei Paaren je Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende. Am Dienstag wurde im Bundeskanzleramt in einer Beratungsrunde der Großen Koalition in über 8 Stunden u.a. beschlossen, dass auf Grund der Coronakrise in diesem Jahr die Kinderkrankentage um je 5 Tage bei Paaren und 10 Tage bei Alleinerziehenden erhöht werden, insgesamt also 30 Tage Kinderkrankengeld.
Außerdem wurde beschlossen, dass für dieses Jahr Personen die wegen der Corona-Pandemie Angehörige pflegen, bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen dürfen und der Arbeit fernbleiben dürfen. Der Anspruch ergibt sich aus pandemiebedingten Versorgungsengpässen, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.
Symbolbild