Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Bezirksämter auch im ersten Halbjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zur Bewirtung vor Gastronomiebetrieben verzichten können, teilt die Senatsverwaltung Berlin mit.
Aufgrund der weiterhin andauernden pandemiebedingten Einschränkungen möchte das Land Berlin mit diesem Erlass die erheblichen Belastungen für Restaurants, Gaststätten und Imbissläden erleichtern und die Berliner Gastronomie unterstützen. Bei der Nutzung der ausgewiesenen Außenflächen gelten die Vorgaben der jeweiligen SARS-CoV-2-Verordnung.