Marzahn-Hellersdorf

Anmeldungen für die neuen Schulanfänger 2024 starten

Eltern und Erziehungsberechtigte in Berlin sollten ihre Kalender markieren, denn die Anmeldungen für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2024/25 stehen bevor.

Vom 9. bis zum 20. Oktober 2023 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder anzumelden, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren wurden und somit schulpflichtig werden.

Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung sind:

  • Eigene Personalpapiere der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sonstige Personalpapiere des Kindes
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), falls gewünscht
  • Eventuell weitere Unterlagen zur Förderung des Kindes

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann bei der Anmeldung zur Grundschule kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis beantragt werden. Die ersten drei Jahre an einer Ganztagsschule sind elternkostenbeteiligungsfrei, und es ist kein Bedarfsnachweis für außerunterrichtliche Angebote erforderlich.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, ermutigt Eltern und Schulanfängerinnen und -anfänger gleichermaßen: “Der erste Schultag Ihres Kindes rückt näher, und mit der Einschulung beginnt ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Berlin bietet eine vielfältige Schullandschaft, und es ist hilfreich, sich über die jeweilige Schule vorab zu informieren. Den künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern wünsche ich, dass sie Spaß am Lernen haben, ihre Talente entfalten können und dabei von engagierten Pädagoginnen und Pädagogen begleitet werden.”

In diesem Jahr nehmen auch Gemeinschaftsschulen einen Teil ihrer Schulanfängerinnen und -anfänger aus einem eigenen Einzugsbereich auf.

Häufig gestellte Fragen rund um die Grundschulanmeldung:

Sind Abweichungen von der Anmeldefrist möglich?
Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 31. März 2019 geboren wurden, können bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen, sofern kein Sprachförderbedarf besteht.

Zurückstellung des Kindes von der Schulbesuchspflicht:
Eltern, die wünschen, dass ihr Kind ein Jahr später eingeschult wird, können dies auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung beantragen. Die Zustimmung der Kita ist erforderlich, und die regionale Schulaufsicht im Bezirk entscheidet über den Antrag. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist nicht möglich.

Aufnahme in eine andere Schule:
Eltern, die eine andere Schule für ihr Kind wünschen, müssen ihr Kind zunächst bei der zuständigen Schule anmelden und schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule beantragen. Der Antrag sollte begründet sein.

Die Schulplätze werden vom bezirklichen Schulamt vergeben, und der reguläre Unterricht für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger beginnt am Montag, 9. September 2024. Eine Einschulungsfeier ist für Samstag, den 7. September 2024, geplant. Eltern sollten sich rechtzeitig informieren und vorbereiten, um diesen wichtigen Schritt im Leben ihrer Kinder reibungslos zu gestalten.

Symbolbild © Marzahn-Hellersdorf.com

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