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Kita- und Schulbetrieb, finanzielle Entlastung, Beratungsangebote – Bundesregierung

Grafik: ©️ Bundesregierung

Situation an Kitas und Schulen

Betrieb von Kitas und Schulen

Angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen vom Dezember 2020 zu verlängern. Das bedeutet: Bis Ende Januar sollten Kinder “wann immer möglich zu Hause betreut werden”. In diesem Zeitraum bleiben Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Ob und in welcher Form  Kita- oder Schulschließungen umgesetzt werden, entscheiden aber die Bundesländer individuell. Diese Regelungen können durchaus unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich deshalb direkt  bei Ihrem Bundesland oder in ihrer Kommune über die jeweils gültigen Regelungen.Wer hat Anspruch auf eine Notbetreuung?

Für die Notbetreuung der Kinder in Kitas und Schulen gibt es keine einheitliche Regelung, die für ganz Deutschland gilt. Das heißt, es gibt laut Beschluss zwar die Empfehlung, die Kinder wo immer möglich zu Hause zu betreuen, aber jedes Bundesland kann selbst darüber entscheiden, wie und in welcher Form es eine Notbetreuung anbietet und wer darauf Anspruch hat. Daher kann es in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedliche Regelungen geben.

Bitte informieren Sie sich deshalb direkt  bei Ihrem Bundesland oder in Ihrer Kommune über die dort geltenden Regelungen. Aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen muss ich mein Kind selbst betreuen. Dadurch fällt ein Teil meines Einkommens weg. Habe ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung?

Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, um Eltern finanziell zu unterstützen:

Zusätzliche Kinderkrankentage für Eltern

Die Bundesregierung hat kürzlich die Ausweitung der Kinderkrankentage für das Jahr 2021 beschlossen. Demnach sollen sie von 10 auf 20 Tage pro Elternteil pro Kind verdoppelt werden; für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind. Der Anspruch wird nicht nur, wie normalerweise, bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas und Schulen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet haben und damit eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Die gesetzlichen Krankenkassen können für diesen Fall aber einen Nachweis über die Aussetzung der Präsenzpflicht von Kitas und Schulen einfordern.
Dem Beschluss der Bundesregierung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Weitere Informationen zum Kinderkrankentagegeld erhalten Sie hier.

Lohnfortzahlung für Eltern

Wenn Eltern wegen behördlich angeordneter Schließung von Schulen und Kitas, bei verlängerten Ferien oder der Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen, ihre Kinder selbst betreuen müssen, soll ihnen der entstehende Verdienstausfall zu großen Teilen ausgeglichen werden. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter – beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.

Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- oder Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann.

Mehr zur Lohnfortzahlung finden Sie hier.

Welche weiteren finanziellen Entlastungen gibt es für Familien?

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wurde für die Jahre 2020 und 2021 deutlich angehoben. Der Entlastungsbeitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der Betroffene muss weniger von seinem Einkommen versteuern. Er wird von bislang 1.908 Euro auf 4.008 Euro mehr als verdoppelt. Somit wird dem höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona Rechnung getragen.Elterngeld-Regelungen werden angepasst

Um werdende und junge Eltern während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung zudem die Elterngeld-Regelungen vorübergehend angepasst.Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert

Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 205 Euro pro Kind erhalten. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen der Eltern oder dem Alter der Kinder. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.

Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem Kinderzuschlag-Lotsen der Familienkasse prüfen. Einen Antrag können sie onlinestellen.Akuthilfe für pflegende Angehörige

Damit Berufstätige Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, erhält mehr Unterstützung. Bis Ende März 2021 gelten vereinfachte Regelungen.

Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben (bisher ging das für zehn Tage). Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt (auch hier lag die Grenze zuvor bei zehn Tagen).

Pflegezeit und Familienpflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind

Familien haben im vergangenen Jahr einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten. So wurden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Der Kinderbonus wurde in zwei Tranchen von je 150 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er wurde nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag – von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren – wurde er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kam somit gezielt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. 

Digitales Lernen für Kinder und Jugendliche

Angesichts der Corona-Epidemie mussten die Schulen von Präsenz- auf digitalen Unterricht umstellen. Inwieweit unterstützt die Politik diesen Prozess?

Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Die Kompetenz für das Schulwesen liegt bei den Ländern, aber Bund und Länder begreifen die Digitalisierung im Schulwesen als eine gemeinsame Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder hierbei sehr intensiv, zum Beispiel mit dem Digitalpakt Schule.

Um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben, hat der Bund seine Investitionen für den Digitalpakt Schule auf6,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit können beispielsweise geeignete Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer beschafft werden. Darüber hinaus erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte über ihre Schulen. Außerdem beteiligt sich der Bund bei der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren.

Des Weiteren wurde zwischen Bund und Ländern verabredet, gemeinsam Kompetenzzentren für Digitales und digital gestütztes Unterrichten zu schaffen und die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Bildungsmedien zu fördern.  Sind digitale Lernangebote wie Wissens-Apps, Lernvideos und Online-Spiele auch sicher?

Viele Kinder und Jugendliche finden schnell heraus, wie sie solche Apps und Programme bedienen. Wichtig ist aber, dass sie dafür auch sicher mit diesen Geräten umgehen können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat diesbezüglich eine Übersicht “Tipps für Eltern – Im Netz sicher und richtig lernen” zusammengestellt.

Hilfen für Studierende und Auszubildende    

Sind Hochschulen und Universitäten wieder geöffnet?

Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen haben im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 1. November begonnen. Das hatte die Kultusministerkonferenz beschlossen. Angesichts der hohen Corona-Fallzahlen haben Bund und Länder bei Ihrem Treffen am 25. November allerdings beschlossen, dass Hochschulen und Universitäten grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen sollen. Ausgenommen sind Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.   

Weitere Infos zum Betrieb der Hochschulen in Corona-Zeiten gibt es hier. Wie werden Studierende in der derzeitigen Situation finanziell unterstützt?

Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Studierende nicht in besonderer Weise finanziell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden müssen. Unter anderem hat die Regierung die folgenden Regelungen beschlossen: 

  • BAföG wirdauch dann weitergezahlt, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen ausgesetzt ist.
  • Der Zugang zum BAföG wird erleichtert: Wenn beispielsweise die Eltern von Studierenden wegen Jobverlust oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, kann ein BAföG-Antrag gestellt werden. Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, und nicht mehr das des vorletzten Kalenderjahres. Die Chancen, (mehr) BAföG zu bekommen, steigen erheblich. Hier können Sie den BAföG Antrag elektronisch stellen.
  • Studierende können ein in der Startphasezinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dabei wird der langbewährte KfW-Studienkredit für das komplette Jahr 2021 zinslos gestellt.
  • Darüber hinaus hat das Bundesbildungsministerium dem Deutschen Studentenwerk Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung gestellt. Damit können Studierende, die durch die Corona-Pandemie in eine Notlage geraten sind, monatlich mit  bis zu 500 Euro unterstützt werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Wintersemesters.

Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Wohngeld. Allerdings nur für solche Studierenden, die “dem Grunde nach” keinen BAföG-Anspruch haben. Ob das BAföG wirklich in Anspruch genommen wird, ist dabei irrelevant. Wenn das BAföG-Amt nach Antrag festgestellt hat, dass kein Anspruch auf BAföG besteht, kann ein Antrag auf Wohngeld lohnen. Zudem gelten Ausnahmen, etwa wenn Studierende Kinder haben, in Teilzeit studieren oder die Altersgrenze überschritten haben.Haben Studierende Anspruch auf Grundsicherung?

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Grundsicherung (Hartz IV). Wer allerdings seinen Nebenjob verloren hat, kann einen Antrag auf Hartz IV stellen, sofern er zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Dann hat er auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Sind Auszubildende in der Corona-Krise besonders geschützt?

Die Arbeitgeber haben für ihre Auszubildenden eine besondere Verantwortung. Das gilt auch für die Zeit der Corona-Pandemie. Der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er beispielsweise den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt. Gegebenenfalls ist aber auch Kurzarbeit eine Option für Auszubildende; dann können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. 

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. Um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die duale Ausbildung abzufedern, hat die Bundesregierung das Programm “Ausbildungsplätze sichern” auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind unter anderem Prämien für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind sowie für Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen. Ziel ist, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können und dass auch in den kommenden Jahren genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind.

Beratungsangebote

An wen kann ich mich bei Sorgen und Ängsten wenden?

Die TelefonSeelsorge  ist für jeden da. Mehr als 1,5 Millionen Gespräche werden jedes Jahr geführt, kostenfrei und rund um die Uhr. Die TelefonSeelsorge ist unter den Rufnummern 0800-1110111 und 0800-1110222 erreichbar.Wo finde ich Informationen für Schwangere?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es international keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das neuartige Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Es wird laut Deutscher Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) erwartet, dass die große Mehrheit der schwangeren Frauen nur leichte oder mittelschwere Symptome, ähnlich einer Erkältung beziehungsweise Grippe aufweist. Hinweise sowie wichtige Fragen und Antworten für Schwangere und Säuglinge hat die DGGG in einem Informationsblatt zusammengefasst.Wo finde ich Hilfe bei häuslicher Gewalt?

Ob besorgte Kinder und Jugendliche, pflegende Angehörige oder Frauen in Notsituationen: Zeiten der privaten Abschirmung und Quarantäne können bereits belastete familiäre Situationen leicht überstrapazieren. Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Hilfetelefonen, die Rat und Unterstützung bieten. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Beratungsangebote deutlich stärker nachgefragt werden. Bund und Länder sind daher im Gespräch über flexible Lösungen in der derzeitigen Situation.

Wichtige bestehende Hilfsangebote sind zum Beispiel:

  • Nummer gegen Kummer:
    Die Nummer gegen Kummer bietet Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Rufnummer 116 111 zu erreichen – von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Und zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr.
    Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung.
    Das Elterntelefon hat die Nummer 0800 111 0550, erreichbar Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr.
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
    Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons “Gewalt gegen Frauen” rund um die Uhr in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
    Das Hilfetelefon “Sexueller Missbrauch” ist unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar.
    Unter save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar. 
  • Internetseite: “Kein Kind alleine lassen”:
    Auf der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt tun können.
  • Internetseite “Stärker als Gewalt”:
    Auch wenn gegen Frauen deutlich häufiger Gewalt ausgeübt wird: Männer können ebenfalls Opfer von Konflikten in der Partnerschaft werden. Die Seite www.stärker-als-gewalt.de gibt Tipps und Informationen bei häuslicher Gewalt. Hier finden Sie auch Hilfe und Beratungsangebote für Männer.

Welche sonstigen Beratungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt eine Reihe weiterer Angebote, die in der aktuellen Situation Beratung und Unterstützung bieten. Für Eltern, für Kinder und Jugendliche, für Pflegende und für alle, die in diesen Zeiten ein offenes Ohr brauchen. Einen guten Überblick gibt es auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums

©️ Bundesregierung

Symbolbild

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