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Kostenpflichtig ab 11. Oktober 2021 – Fragen und Antworten zu Corona-Tests

Zielgerichtet testen – daran orientiert sich die Nationale Teststrategie seit Beginn der Corona-Pandemie. Durch größere Testkapazitäten und Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen werden, konnte die Strategie ausgebaut werden. Mit dem Impfangebot für alle wird es neue Regeln für den Bürgertest geben. Ein Überblick.

So lasse ich mich testen – Informationen zu Antigen-Schnelltests

Was ändert sich bei den kostenlosen Bürgertests mit dem 11. Oktober 2021?

Mittlerweile konnte allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen.

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Das sind folgende Personengruppe: 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Welche Nachweise müssen diejenigen erbringen, die auch ab dem 11. Oktober 2021 sich kostenlos testen lassen können?

Wer nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können.

Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei einer kostenlosen Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.

Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.

Für Kinder reicht ggf. allein der Altersnachweis mit einem gültigen Ausweispapier. 

Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.

Was gilt bis zum 11. Oktober?

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat aktuell Anspruch auf mindestens einen Corona-Schnelltest pro Woche. Dafür sollen die von Ländern und Kommunen beauftragten Testzentren und -stationen genutzt werden. Die Tests sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, die Kosten trägt der Bund.

Wie alt darf ein Schnelltest sein?

Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist für insgesamt 24 Stunden gültig. Fällt ein Schnelltest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Wie wird Ergebnis eines Schnelltests dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat bereits heute ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem unter anderem angegeben wird, wer, bei wem und wann mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor.

Was passiert nach einem positiven Schnelltest?

Fällt ein Schnelltest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Labortest bestätigt werden. In den Testzentren soll dafür unmittelbar die Möglichkeit bestehen, die Probe abnehmen zu lassen. Vorsichtshalber sollte man sich solange zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen wurden, sind zudem meldepflichtig.

PCR-, Schnell- oder Selbsttest – Übersicht zum Testen

Worin unterscheiden sich PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden, hinzu kommen Transportzeit ins Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. 

Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt – je nach Hersteller – in 15 bis 30 Minuten vor. 

Auch Selbsttests wurden bereits vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen – von der Wirkweise her sind dies ebenfalls Antigen-Schnelltests. Die Selbsttests sind freiverkäuflich und können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Wann werden PCR-Tests eingesetzt und wann Schnelltests?

PCR-Tests sind die zuverlässigsten Tests. Sie sollen immer zur Anwendung kommen, wenn ein Verdacht auf eine SarsCoV-2-Infektion vorliegt, beispielsweise aufgrund entsprechender Krankheitssymptome oder wegen Kontakts zu Infizierten. Die Kosten für einen Test werden übernommen, wenn Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt sich dafür aussprechen. 

Antigen-Schnelltests können innerhalb kurzer Zeit Auskunft darüber geben, ob jemand zur Zeit der Testung andere anstecken kann oder nicht. Bei Antigen-Schnelltests  wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- und/oder Rachenabtrich gemacht. Schnelltests werden nach geltender Nationaler Teststrategie von geschultem Personal abgenommen und in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken und auch in Schulen eingesetzt. Auch Selbsttests sind Antigen-Schnelltests. Grundsätzlich gilt: Da Antigen-Schnelltests nicht so zuverlässig sind wie PCR-Tests, kann eine Infektion mit SarsCoV-2 nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der AHA+L-Regel ist daher auch bei negativem Testergebnis erforderlich.

Wie aussagekräftig sind die Corona-Tests?

PCR-Tests bieten die zuverlässigsten Ergebnisse – sie sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Im Vergleich erkennen Schnelltests infizierte Menschen und auch nicht infizierte Menschen schlechter. Jedoch erhöhen sie die Sicherheit in der Corona-Pandemie und bieten eine zusätzliche Sicherheit bei Kontakten: Denn bei einem negativen Ergebnis kann man mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Stunden niemanden anstecken.

Nach einem Schnelltests – beispielsweise beim Besuch in einer Klinik – sollten auch weiterhin die AHA-Regeln eingehalten werden. Wer mit einem Schnelltest positiv getestet wurde, soll zudem mit einem PCR-Test das Ergebnis absichern.

So teste ich mich selbst – mehr zu Corona-Selbsttests

Wie zuverlässig sind Corona-Selbsttests?

Der Vorteil von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung, kurz Selbsttests, ist ein schnelles Ergebnis nach 15 bis 30 Minuten. Jeder Schnelltests, auch richtig abgenommen, ist eine Momentaufnahme. Wer nach einem negativen Testergebnis jemanden trifft, hat eine größere Sicherheit, dass er niemanden anstecken kann. 

Allerdings können bei der Selbstanwendung fehlerhafte Ergebnisse schon durch eine schlechte Handhabung des Tests entstehen. Und sie sind weniger zuverlässig. Bitte halten Sie daher bei einem negativen Testergebnis trotzdem die AHA+L-Regeln ein. Und jedes positive Ergebnis eines Selbsttests sollte mit einem PCR-Test abgesichert werden. Bis zu diesem Ergebnis gilt: Begeben Sie sich in Quarantäne.  

Was sollte ich bei der Anwendung von Selbsttests beachten?

Selbsttests bieten die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert selber zu testen. Die bisher zugelassenen Selbsttests nutzen Nasenabstriche. Denkbar ist jedoch auch, dass in Zukunft weitere Testverfahren, zum Beispiel zur Untersuchung von Gurgellösungen, zugelassen werden. Vor Gebrauch sollten Sie immer die Gebrauchsanweisung beachten, um zu erfahren, wie der Abstrich vorgenommen werden muss, damit der Test funktioniert.

Was passiert nach einem positiven Selbsttest?

Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen durch einen PCR-Test bestätigen lassen. Es besteht ein Anspruch auf einen solchen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest. Machen Sie einen Termin beim Hausarzt oder melden Sie sich unter der Telefonnummer 116 117, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Vorsichtshalber sollten Sie sich zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. 

Woran erkenne ich einen seriösen Selbsttest?

Einen seriösen Selbsttest erkennen Sie an einem gut leserlichen Aufdruck auf der Verpackung über die Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und/oder die CE-Kennzeichnung zusammen mit einer vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle. In der Verpackung sollte sich außerdem eine deutschsprachige Gebrauchsinformation befinden. Damit ist sichergestellt, dass der Test für die Anwendung durch Laien entwickelt wurde und in Europa benutzt werden kann.

Wo kann ich Selbsttests kaufen?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zahlreiche Corona-Selbsttests zugelassen. Die Zulassungen werden kontinuierlich aktualisiert. Die Tests sind im Handel, in Apotheken und in einigen Discountern verfügbar.

Kosten und Teststrategie – weitere Informationen zum Testen 

Welche Test-Kosten werden übernommen?

Grundsätzlich gilt: Kosten für Testungen werden übernommen, wenn eine Testung nach der Coronavirus-Testverordnung vorgesehen ist. Diese Verordnung wird laufend angepasst, beispielsweise wenn neue Testmöglichkeiten hinzukommen oder mehr Tests verfügbar sind.

Die Kosten von PCR-Tests werden grundsätzlich übernommen, wenn ein Arzt/eine Ärztin oder das Gesundheitsamt einen Test befürworten. Dafür gibt es Kriterien: zum Beispiel eigene Krankheitssymptome oder der Kontakt mit Infizierten.

Die Kosten von Schnelltests werden übernommen, wenn eine Testung der Teststrategie entspricht. Das sind derzeit die Testungen in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken auch in Schulen. Sie werden von geschultem Personal vorgenommen. Die Kosten können nur für die Schnelltests übernommen werden, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Die Liste wird anhand von Mindestkriterien und basierend auf Herstellerangaben erstellt. Die Mindestkriterien werden vom Paul-Ehrlich-Institut mit dem Robert Koch-Institut entwickelt und geprüft.

Bis zum 11. Oktober können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest testen lassen. Dafür sollen die von Ländern und Kommunen beauftragten Testzentren und -stationen genutzt werden. Die Tests sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, die Kosten übernimmt der Bund.

Bei Selbsttests ist nicht vorgesehen, die Kosten zu übernehmen.

Welche Rolle spielen Schnelltests in der Nationalen Teststrategie?

Antigen-Schnelltests werden nach der geltenden Nationalen Teststrategie derzeit in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken und auch in Schulen verwendet. Sie werden dort von geschultem Personal abgenommen. Für die Getesteten entstehen keine Kosten.

Die Länder stellen durch Testkonzepte sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten.

Was gilt für Corona-Tests bei der Arbeit?

Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten. Die sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor.

Mehr zu Corona-Tests lesen Sie auf www.zusammengegencorona.de und beim Bundesgesundheitsministerium. Hier finden Sie mehr zur nationalen Teststrategie.

©️ Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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